Windenergieanlagen unterliegen zahlreichen Vorschriften und Genehmigungsprozessen. So ist vor Errichtung einer Windenergieanlage bei der zuständigen Stelle u.a. eine Schallimmissionsprognose einzureichen. Nach Inbetriebnahme der WEA wird von den zuständigen Behörden, als Auflage der Baugenehmigung, eine Schallimmissionsmessung binnen einer Frist eingefordert. Bezogen auf die Komplexität des Standortes können im Zuge dessen Schallemissionsmessungen durchgeführt werden, um den Nachweis auf Einhaltung der Richtwerte zu erbringen. Des Weiteren werden Schallemissionsmessungen, im Interesse von z.B. Herstellern, zur Vermarktung von Windenergieanlagentypen bzw. deren Betriebszuständen durchgeführt.
Das Seminar „Schalltechnische Grundlagen von Windenergieanlagen“ am 25. Januar 2012 in Essen vermittelt den Teilnehmern Grundlagenwissen zur Schallentstehung und Ausbreitung von einzelnen Windenergieanlagen und Windparks. Es werden die wichtigsten Normen und Messtechniken zur Schallvermessung von Windenergieanlagen betrachtet. Anhand von visuellen und audiellen Beispielen wird ein Einblick in den derzeit aktuellen Stand der Technik gegeben. Angesprochen werden Techniker und Ingenieure die für den Betrieb von Windparks zuständig sind sowie Kaufleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen müssen.
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