Flexstrom soll Bonus zahlen

Pressemeldung der Firma Verivox GmbH

Die Schlichtungsstelle Energie hat ihre erste Schlichtungsempfehlung veröffentlicht. Laut Bund der Energieverbraucher (BdEV) handelt es sich bei dem betroffenen Versorger um Flexstrom. Die ausgesprochene Empfehlung bestätigt die konsequente Haltung von Verivox, dass versprochene Boni auch zu zahlen sind.

Die Schlichtungsstelle Energie entschied in ihrer ersten Empfehlung, dass der betroffene Versorger den Jahresbonus auszahlen muss – auch wenn der Verbraucher nach einem Jahr den Vertrag kündigt. Zudem hat der Versorger die Fallpauschale von 350 Euro zu zahlen.

Wie der BdEV berichtete, handelt es sich bei dem betroffenen Versorger um die Flexstrom AG aus Berlin. Diese wird in dem Schreiben zwar nicht ausdrücklich genannt, doch laut BdEV sei eindeutig die Flexstrom AG betroffen. Darauf weisen AGB-Formulierungen, die referenzierten Urteile und die Ziffer der streitigen Klausel hin.

Die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist ausführlich juristisch begründet. Sie bezieht sich unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts Heidelberg, das vom unabhängigen Verbraucherportal Verivox gegen Flexstrom erstritten wurde. In diesem wird im Zusammenhang mit der Bonusregelung bei Flexstrom von „versuchter Bauernfängerei“ und auch von „Augenwischerei“ gesprochen.

Bei der Entscheidung der Schlichtungsstelle handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung, die nicht verbindlich ist. Die juristische Argumentation ist aber fundiert und überzeugend formuliert. Verivox geht daher davon aus, dass Flexstrom Konsequenzen aus der Entscheidung ziehen muss.

„Verivox ist das einzige Vergleichsportal, das auf die anhaltend hohen Beschwerdezahlen zu diesem Versorger reagiert hat“, erklärt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. Entsprechend der Verbraucherschutzrichtlinien von Verivox wird der Bonus im Strompreisvergleich nicht berücksichtigt, weil er offensichtlich nicht bezahlt wird. „Flexstrom sollte nun endlich in allen entsprechenden Fällen den Bonus an die Kunden auszahlen, um weitere finanzielle Schäden und Ansehensverlust zu vermeiden“, so Reese.

Hintergrundinformationen

Schlichtungsstelle Energie: Empfehlung des Ombudsmannes zur Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/…

Verivox kündigt Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom: http://www.verivox.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verivox GmbH
Am Taubenfeld 10
69123 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 7961-0
Telefax: +49 (6221) 7961-184
http://www.verivox.de

Verivox ist das größte, unabhängige Verbraucherportal für Energie und Telekommunikation in Deutschland. Verbraucher können auf www.verivox.de einfach und schnell verfügbare Tarife vergleichen und direkt zum besten Anbieter wechseln. Die kostenfreie Beratung per Telefon und E-Mail sowie zahlreiche Hintergrundinformationen runden den Verbraucherservice ab. Die Verivox GmbH wurde 1998 in Heidelberg gegründet. An den Standorten Heidelberg und Berlin arbeiten insgesamt mehr als 250 Menschen daran, den Verbrauchern einen reibungslosen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Verivox hat in drei marktumfassenden Tests als bester Tarifvergleich im Internet abgeschnitten und im Test der Stiftung Warentest sogar mit der sehr guten Note von 1,1 - das ist einzigartig und gibt Sicherheit, auf die sich Verbraucher verlassen können. Seit seiner Gründung hat Verivox viele Millionen Leser kompetent beraten und mehr als 4 Millionen Verbrauchern beim Anbieterwechsel geholfen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.