Zu kurze Fristen verhindern pünktliche Umsetzung der Marktvorgaben

Umsetzung der Marktregeln zum 1. April höchst unrealistisch

Pressemeldung der Firma KISTERS AG

Zu späte Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur sowie zu enge Fristen für die Umsetzung von neuen Vorgaben in der Energiemarkt-Software – dieses Problem wiederholt sich bereits zum x-ten Mal, diesmal aber mit einer extremen Verschärfung: Die KoV IV (Inkrafttreten 1. Oktober 2011) wurde ganze vier Monate zu spät veröffentlicht und die Anpassungen für GPKE/GeLi und die passenden Nachrichtentypen zum Starttermin 1. April 2012 kamen mit vier bzw. sechs Wochen Verspätung, noch dazu mit Unklarheiten, Ungereimtheiten und fehlenden Spezifikationen. Darüber hinaus soll der Änderungsrhythmus für die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) auf drei statt wie bisher üblich sechs Monate verkürzt werden. Daraus ergeben sich massive Probleme sowohl für die Software-Hersteller als auch für alle Beteiligten am Energiemarkt. Eine Destabilisierung der Geschäftsprozesse im Energiemarkt sowie finanzieller Schaden sind die Folge.

Der Zeitraum für die sichere Umsetzung der Vorgaben in Software-Lösungen ist zu kurz – da sind sich die Aachener Software-Unternehmen (u. a. KISTERS, Soptim) und die EDNA einig. Denn die Entwicklung von stabiler, hochwertiger Software erfordert ausreichend Zeit für Tests und Anpassungen. Folglich können nicht alle Anforderungen fristgerecht umgesetzt werden, was wiederum manuelle Kontrollen, Korrekturen und Nacharbeiten bei den Energieunternehmen bedeutet – eine enorme Verschwendung von Zeit und Geld, die durch Einhaltung der Veröffentlichungszyklen und realistische Fristen vermieden würde.

Auch zum nächsten Stichtag 1. April 2012 erfolgten die Veröffentlichungen wieder mit viel zu großer Verspätung. Deshalb haben die Aachener Software-Unternehmen die neuen Anforderungen ausführlich auf ihre sichere fristgerechte Umsetzbarkeit geprüft. Mit positivem Ergebnis, denn viele – aber eben nicht alle – Anforderungen wurden realisiert.

Nichtsdestotrotz: das Problem spitzt sich zu. Eine generelle Verkürzung des Vorlaufs auf drei Monate bringt das Funktionieren des Systems als Ganzes in Gefahr. Und daran kann niemand Interesse haben, weder BNetzA, noch Verbände, noch die Mitglieder der EDNA.

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