BHKW-Anlagen droht Zwangsabschaltung bei Netzüberlastung

Das EEG 2012 schreibt auch für KWK-Anlagen, die dem Geltungsbereich des KWK-Gesetzes unterliegen, ein Einspeisemanagement vor und ermöglicht eine Zwangsabschaltung durch den Netzbetreiber.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Das BHKW-Infozentrum (www.bhkw-infozentrum.de) verweist darauf, dass seit dem 01.01.2012 alle neu installierten BHKW-Anlagenmit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 KW mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein müssen, die dem Netzbetreiber eine Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung der BHKW-Anlage ermöglicht, wenn die Netzkapazität durch die Aufnahme des Stroms überlastet wäre. Für biomassebetriebene KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 kW gilt diese Verpflichtung unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt.

Bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben drohen erhebliche Restriktionen wie zum Beispiel der Verlust des EEG-Vergütungsanspruches bzw. der KWK-Zuschlagszahlung. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums (www.bhkw-infozentrum.de/…).

Derzeit werden vom BHKW-Infozentrum Anfragen an BHKW-Hersteller im Leistungssegment ab 100 kW mit dem Ziel versandt, eine anonymisierte Übersicht über die eingesetzten technischen Lösungen für das Einspeisemanagement zu erstellen. Außerdem erfolgt eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur sowie beim BMWi, um wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einspeisemanagement abzuklären.

Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2012 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ (www.bhkw-jahreskonferenz.de/…) am 20./21. März in Hannover werden die Ergebnisse dieser Kurzstudie vorgestellt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 988-479
Telefax: +49 (7222) 158-913
http://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß (E-Mail)
Pressekontakt
+49 (7222) 158911



Dateianlagen:
    • Bei Netzüberlastung kann es zur Zwangsabschaltung von BHKW-Anlagen kommen. Diese Regelung betrifft seit dem 01.01.2012 auch BHKW-Anlagen, die dem KWK-Gesetz unterliegen.
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert. Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 12.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html) und tagesaktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum) und auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) gepostet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.