Rösler: Einsatz bei Strompreiskompensation hat sich gelohnt

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Nach schwierigen Diskussionen und einem langwierigen Verfahren hat die Europäische Kommission am 22. Mai Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit der dritten Emissionshandelsperiode verabschiedet. Die Leitlinien regeln die Voraussetzungen, unter denen die Europäische Kommission ab 2013 Beihilfen der Mitgliedstaaten für die Kompensation emissionshandelsbedingter Strompreissteigerungen für stromintensive Unternehmen (Strompreiskompensation) und für den Neubau hocheffizienter und flexibler Kraftwerke (Kraftwerksförderung) genehmigen kann.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Der Einsatz hat sich gelohnt. Denn die Bestimmungen zur Stromkostenkompensation sind deutlich realitätsnäher ausgefallen als ursprünglich von der EU-Kommission geplant. Positiv ist vor allem, dass die Kompensation weder durch den Abzug der Kosten aus der 2. Handelsperiode noch durch Einführung eines Schwellenwertes entscheidend verkürzt wird. Damit kann eine Kompensation bereits ab dem ersten Cent erfolgen. Wir werden nun zügig die nationale Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation auf den Weg bringen.“

Allerdings gibt es auch Punkte, die bedauerlich sind. So wurden die Voraussetzungen für die Kraftwerksförderung von der Europäischen Kommission sehr restriktiv geregelt, insbesondere in Bezug auf die sehr hohen Anforderungen an die CCS-Fähigkeit. Das Gesetz zur Umsetzung der CCS-Richtlinie befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung den weiteren Umgang mit dem Kraftwerksförderprogramm prüfen. Mit der Anhebung der Fördersätze im Zuge der aktuellen KWKG-Novelle sowie mit dem zum 1. Juni startenden zinsverbilligten Kreditprogramm der KfW für Investitionen von Stadtwerken u.a. in neue Gaskraftwerke hat die Bundesregierung jedoch bereits jetzt Instrumente geschaffen, um kurzfristig Anreize für neue Erzeugungsanlagen zu setzen.

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