Am 13. Juni 2012 ist der Aufsichtsbehörde nach vorheriger Berichterstattung im Aufsichtsverfahren das Meldepflichtige Ereignis ME 02/12 „Funktionsstörung an Relais-Baugruppen“ gemeldet worden.
Im Zuge einer maschinentechnischen Prüfung der Dachklappen des Maschinenhauses sind drei Baugruppenfehler in der leittechnischen Überwachung dieser Dachklappen festgestellt worden. Die Baugruppen wurden gegen Teile aus der Betriebsreserve ausgetauscht. Da das Kernkraftwerk Brunsbüttel seit 2007 keinen Strom mehr produziert und es sich in der Nachbetriebsphase befindet, war der Wechsel sicherheitstechnisch von untergeordneter Bedeutung.
Im Maschinenhaus des Kraftwerkes sind die Turbine und der Generator untergebracht. Die insgesamt 48 Dachklappen sind beim regulären Betrieb geschlossen und öffnen sich bei Überdruck im Maschinenhaus automatisch. Die Relais sorgen dabei für eine Schnellabschaltung des Reaktors. Da das Kraftwerk keinen Strom mehr erzeugt, ist die Schutzfunktion durch die Relais im derzeitigen Betriebszustand ohne Relevanz. Die Ereignismeldung an die Atomaufsichtsbehörde erfolgte aus formalen Gründen.
Das Ereignis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken (INES-Stufe 0). Der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde wurde es nach vorheriger Berichterstattung nach der Meldekategorie „N“ (Normalmeldung) fristgerecht gemeldet.
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- [PDF] Pressemitteilung: Kernkraftwerk Brunsbüttel: Funktionsstörung an Relaisbaugruppen