Einigung über EU-Energieeffizienz-Richtlinie zum Energierat am 15. Juni 2012

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Unmittelbar vor dem heutigen Energieministertreffen in Luxemburg unter dänischem Vorsitz haben sich Rat und Europäisches Parlament auf eine gemeinsame Position zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie geeinigt. Auch Deutschland stimmte dem erzielten Kompromiss zu.

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Stefan Kapferer: „Aus wirtschaftspolitischer Sicht war uns besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, auf welchem Weg sie die vereinbarte verbindliche Energieeinsparquote erreichen wollen. Auch nationale Besonderheiten können berücksichtigt werden. Diese Flexibilität brauchen wir, wenn wir Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit stärken wollen. Deshalb begrüße ich es, dass der Vorschlag im Rat in diesem Sinne nun insgesamt deutlich verbessert werden konnte. Klar ist: Auch Deutschland, das in der Energieeffizienz erhebliche Vorleistungen vorweisen kann, wird seine Anstrengungen deutlich verstärken, wie dies die Beschlüsse zur Energiewende vorsehen. Ein nächster wichtiger Schritt ist, dass wir uns mit den Bundesländern auf eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen einigen. Bei der Umsetzung der Richtlinie sehe ich den Schwerpunkt darin, die Eigeninitiative von Wirtschaft und privaten Verbrauchern durch Information und gezielte Anreize zu stärken, statt neue Bürokratie zu etablieren.“

Ebenfalls diskutiert wurde beim Treffen der Energieminister über den Verordnungsvorschlag für Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur. Staatssekretär Kapferer: „Wir müssen bei Ausbau und Modernisierung der Energieinfrastruktur zügig vorankommen – das gilt für Deutschland, aber genauso für die EU. Denn wir werden nur dann einen funktionierenden Energiebinnenmarkt in der EU realisieren, wenn wir das Grundgerüst dafür haben: die Infrastruktur. Das Energieinfrastrukturpaket ist für mich daher ein zentrales Vorhaben. Diskussionsbedarf sehe ich vor allem bei der Finanzierung. Aus deutscher Sicht sollte ein dreistufiger Ansatz zum Tragen kommen: Infrastrukturfinanzierung ist primär Aufgabe des Marktes und einer geeigneten Regulierung. Wenn Hemmnisse erkennbar werden, müssen wir die Potentiale der Regulierung ausschöpfen. Erst dann kann als allerletztes Mittel – nach klaren und verlässlichen Kriterien – öffentliche Mitfinanzierung in Betracht gezogen werden.“

Die kommende zypriotische EU-Ratspräsidentschaft wird im Bereich Energie die Energieinfrastruktur als Schwerpunktthema verfolgen.



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