KWK-Anlagen werden wieder von der Energiesteuer befreit

Die Europäische Kommission hat keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung beantragte Verlängerung der Energiesteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Seit dem 01. April 2012 war die Rückerstattung der Energiesteuer des in KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung eingesetzten Brennstoffes ausgesetzt. Ursache hierfür war das Auslaufen der als staatliche Beihilfe eingestuften Begünstigung (§ 53 EnStG) zum 31. März 2012. Durch die Aussetzung der Steuerentlastung kam es in der KWK-Branche zu erheblicher Unruhe. Hierüber hatte in der Vergangenheit das BHKW-Infozentrums mehrfach berichtet.

In den letzten Monaten hat die EU-Kommission mehrfach Informationen und Erläuterungen zu dem im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrages der Beihilferechtlichen Genehmigung seitens der Bundesregierung angefordert.

Wie dem BHKW-Infozentrum gestern mitgeteilt wurde, hat die EU-Kommission keine Einwände gegen die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung. Daher wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. April eine Energiesteuerbefreiung für BHKW-Anlagen gewährt, sofern die BHKW-Anlagen nach der KWK-Richtlinie der EU als hocheffizient eingestuft werden. Für KWK-Anlagen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, aber einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen, soll ein neuer Mindeststeuersatz erhoben werden.

Am 26. Oktober 2012 soll die Neuregelung in der Energiesteuerrichtlinie verankert und im Plenum des EU-Parlamentes verabschiedet werden. Danach besteht seitens des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, mit einem Artikelgesetz das Energiesteuergesetz anzupassen.

Während viele Wirtschafts-Verbände trotz der massiven Auswirkungen der Aussetzung der Energiesteuerbefreiung für die KWK-Wirtschaftlichkeit in den vergangenen Monaten unerklärlicher Weise völlig inaktiv waren, hat sich der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) vor allem „hinter den Kulissen“ sehr stark für eine Fortsetzung der Steuerbefreiung für kleine und mittlere BHKW eingesetzt. Insbesondere hat der B.KWK dem Bundesfinanzministerium Argumente geliefert, um die EU-Kommission überzeugen zu können.

Das BHKW-Infozentrum begrüßt, dass durch die neue Regelungen für BHKW-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung für eine lange Zeit wieder eine wichtige Investitionssicherheit hergestellt wurde.

Weitere Informationen zur Energiesteuerbefreiung von BHKW- und KWK-Anlagen sind auf den Seiten des BHKW-Infozentrums erhältlich.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 988-479
Telefax: +49 (7222) 158-913
http://www.bhkw-infozentrum.de



Dateianlagen:
    • Energiesteuer-Rückerstattung wird für BHKW-Anlagen wieder gewährt (Bild: BHKW-Infozentrum)
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert. Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 12.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html) und tagesaktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum) und auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) gepostet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.