Vattenfall widerspricht der Darstellung der Verbraucherzentralen entschieden, die gesetzlichen Bestimmungen zur Information der Kunden nicht erfüllt zu haben
Laut § 5 Abs. 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ StromGVV, die auch von den Verbraucherzentralen zitiert wird, ist eine Anpassung der Preise wirksam, wenn diese Maßnahme mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten öffentlich bekannt gemacht wurde ( http://www.gesetze-im-internet.de/… ). Dass das passiert ist, wird sogar von den Verbraucherzentralen anerkannt.
Anders als von der Verbraucherzentrale behauptet, hat die briefliche Mitteilung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Preismaßnahme. Sie dient allein dem Zweck, eine zusätzliche Informationspflicht des Lieferanten zu erfüllen. Diese Informationspflicht ist erfüllt, wenn die Versendung der Briefe zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe erfolgt. Solange dem Kunden ausreichend Zeit verbleibt, vor Inkrafttreten der Preismaßnahme den Lieferanten zu wechseln, ist der Informationspflicht des Lieferanten Genüge getan.
Wir fordern die Verbraucherzentralen auf, nicht weiter für Irritation bei unseren Kunden zu sorgen. Die Information über die anstehende Preiserhöhung wurde von den Medien seit dem 15. November verbreitet. Die Verbraucherzentrale Berlin hat sich bereits am 17. November auf die Preiserhöhungen von Vattenfall bezogen. Der Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale, Günter Hörmann, hat sich bereits am 15. November an die Medien gewandt und mit der Preiserhöhung beschäftigt, von der jetzt behauptet wird, sie wurde zu spät bekannt gegeben. Der Versuch, Vattenfall einen vermeintlichen Formfehler nachzuweisen, zeugt von schlechtem Stil und irritiert die Verbraucher, die zum größten Teil unsere Kunden sind.
Ab dem 1. Januar 2013 gelten für die Privat- und Gewerbekunden von Vattenfall in Hamburg und Berlin neue Strompreise. Die neuen Preise wurden am 19. November 2012 in der Tagespresse in Form einer Anzeige öffentlich bekannt gegeben. Diese Veröffentlichung erfolgte in folgenden Zeitungen: B.Z., Berliner Zeitung, Berliner Kurier, Berliner Morgenpost, Der Tagesspiegel (regional), Hamburger Abendblatt, Bild Hamburg und Hamburger Morgenpost. Die Bekanntgabe der neuen Preise per Pflichtanzeige ist die gesetzliche Voraussetzung für die Gültigkeit der Preisanpassung. Zeitgleich wurden am 19. November alle 2,3 Mio. Vattenfall Kunden, die von der Preiserhöhung betroffen sind, persönlich per Brief über die Preiserhöhung informiert. Die Briefe wurden mit der üblichen Versanddauer innerhalb von 2 bis 3 Tagen zugestellt.
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Weiterführende Links
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- [PDF] Pressemitteilung: Verbraucherzentralen in Berlin und Hamburg irritieren Stromkunden