Staatssekretär Kapferer: Vollendung des Energiebinnenmarkts ist Voraussetzung für sichere und bezahlbare Energie

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Beim heutigen Energieministerrat in Brüssel standen die Themen Energiebinnenmarkt, erneuerbare Energien und die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten im Vordergrund. Die Energieminister erörterten die Mitteilung der Kommission zum Energiebinnenmarkt von November 2012 sowie den Bericht der zyprischen Ratspräsidentschaft zu den Fortschritten bei den vom Europäischen Rat 2011 beschlossenen Maßnahmen zur europäischen Energiepolitik.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stefan Kapferer: „Die Vollendung des Energiebinnenmarkts ist entscheidende Voraussetzung dafür, dass Energie auch künftig sicher und bezahlbar bleibt. Er ist auch Voraussetzung dafür, dass die Energiewende in Deutschland gelingt. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Initiative der EU-Kommission zur Vertiefung des Energiebinnenmarkts. Auch für die erneuerbaren Energien muss unser Ziel sein, einen Binnenmarkt in Europa aufzubauen, um den Ausbau der Erneuerbaren möglichst kostengünstig zu bewerkstelligen. Die Frage gesicherter Kraftwerkskapazitäten, die zu jeder Zeit den Bedarf decken können, einschließlich möglicher Kapazitätsmechanismen ist nicht zu trennen von den Förderregeln für erneuerbare Energien. Für das künftige Design des Strommarktes brauchen wir einen marktorientierten Gesamtansatz, der in der Breite des gesamten Marktes ansetzt. Unkoordinierte Einzelmaßnahmen wären nicht effizient und würden Marktkräfte auf Dauer lähmen – zu Lasten der Verbraucher und der Versorgungssicherheit.“

In ihrer Mitteilung begrüßt die Kommission die bereits erzielten Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise die Wahlfreiheit des Energielieferanten sowie die markt- und wettbewerbsorientierte Preisbildung. Auch die erreichte Integration der Großhandelsmärkte bewertet die Kommission positiv. Trotz dieser Fortschritte sieht die Kommission Handlungsbedarf, damit der Energiebinnemarkt, wie von den Staats- und Regierungschefs beschlossen, bis 2014 vollendet werden kann. Dazu gehören die Durchsetzung der geltenden Regelungen des Dritten Binnenmarktpaketes in den Mitgliedstaaten auch im Wege von Vertragsverletzungsverfahren, der Ausbau der Energieinfrastruktur und die Beseitigung von Marktbarrieren. Die Kommission bescheinigt Deutschland, das die Binnenmarktregeln bereits vollständig umgesetzt hat, einen gut entwickelten Markt.

Die Energieminister beschlossen Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission zu erneuerbaren Energien von Juni 2012. Darin thematisiert die Kommission insbesondere Fragen zur Marktintegration, Fördermechanismen zugunsten erneuerbarer Energien in den Mitgliedstaaten sowie die künftigen, über das Jahr 2020 hinausgehenden Zielsetzungen zum Ausbau erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der Kommission, die Förderung erneuerbarer Energien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit weiter zu senken und die Erneuerbaren schrittweise und möglichst zügig in den Markt zu integrieren. Sie begrüßt zudem den Vorschlag, die Kooperationsmechanismen im Sinne der geltenden Erneuerbaren-Richtlinie verstärkt zu nutzen, um kostengünstige Potentiale in Europa zu erschließen.

Weitere Themen im Energieministerrat waren der aktuelle Verhandlungsstand zum Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Erdöl-/Erdgas-Offshore-Aktivitäten sowie ein Verordnungsvorschlag zu Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur.



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