Auch wenn die Zahlen für die ersten Monate des neuen KWK-Gesetzes nicht besonders aussagekräftig sind, belegen diese trotzdem, dass die Ausbau-Geschwindigkeit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland gegenüber 2011 nicht an Dynamik gewonnen hat.
Am 28.11.2012 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einiger Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/11479).
Bei der Fragestellung ging es um den Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung im Jahre 2013. Insgesamt wurden 17 Fragen zu den in den letzten Monaten eingegangenen Förderanträgen und dem erwarteten KWK-Ausbau im Jahre 2013 gestellt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es rund viereinhalb Monate nach dem Inkrafttreten der jüngsten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zu früh sei, um die Auswirkungen der verbesserten Förderbedingungen auf die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beurteilen zu können.
KWK-Anlagen
Gemäß den Informationen der Bundesregierung (Drucksache 17/11775) vom 28.11.2012 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Förderung durch das KWK-Gesetz insgesamt 1.066 KWK-Anlagen mit rund 116 MW elektrischer Leistung im Zeitraum vom 19. Juli 2012 bis 20. November 2012 in Betrieb genommen.
Beim Vergleich des Zubau im Jahre 2012 gegenüber dem Jahre 2011 wird deutlich, dass im Jahre 2012 weniger KWK-Anlagen im Rahmen einer Förderung nach dem KWK-Gesetz errichtet wurden
(siehe Bericht auf den Seiten des BHKW-Infozentrums unter http://www.bhkw-infozentrum.de/…).
Wärmenetze
Im Jahre 2012 wurden vom BAFA bis zum 28. November 2012 insgesamt 515 Zulassungsbescheide für Wärmenetze über eine Gesamtfördersumme von 46 Millionen € erteilt. Die Trassenlänge der KWK-Wärmenetze, für die ein Förderantrag gestellt wurde, beträgt 495 km. Das Investitionsvolumen wird mit rund 250 Millionen € beziffert.
Wärmespeicher
Für Wärme- und Kältespeicher wurden bis Ende November 2012 noch keine Zulassungsbescheide erstellt. Jedoch liegen sechs Anträge auf Förderung von Wärme- und Kältespeicher vor. Die Größe der Speicher dieser Förderanträge liegt nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2 m³ und 47 m³.
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