Der Vorstand des BSW-Solar hat, wie zu erwarten war, der Aufnahme von take-e-way als Mitglied zum 01.01.2013 mit großer Freude zugestimmt.
Berlin/Hamburg – Die take-e-way GmbH ist Mitglied im Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar e.V.). Der Vorstand des BSW-Solar hat, wie zu erwarten war, der Aufnahme von take-e-way als Mitglied zum 01.01.2013 mit großer Freude zugestimmt. Dies teilte der BSW-Solar am 9. Januar gegenüber take-e-way mit. Der Bundesverband Solarwirtschaft ist mit über 800 Unternehmen die bedeutendste Interessenvertretung der deutschen Solar- und Photovoltaikbranche. Der Verband agiert als Informant, Berater und Vermittler im Aktionsfeld zwischen Wirtschaft, Politik und Verbrauchern.
Mitgliedschaft wird durch neue WEEE-Richtlinie erforderlich
Die überarbeitete Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) wird voraussichtlich 2014 in nationales Recht umgesetzt.
Dann sind auch alle Hersteller und Importeure von PV-Modulen zu einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling ihrer Geräte verpflichtet. Die WEEE-Registrierung der Module wird in Deutschland dann bereits vor dem bloßen Anbieten und vor dem Verkauf für alle PV-Hersteller obligatorisch.
Aus Sicht von take-e-way benötigt die Photovoltaik-Branche Unterstützung bei der gesetzeskonformen Umsetzung der neuen Anforderungen und Pflichten.
take-e-way hilft bei der reibungslosen Umsetzung
Herr Oliver Friedrichs, Geschäftsführer der take-e-way GmbH, sagte heute in Hamburg: „Es ist sehr wichtig, dass die Hersteller und Importeure von Photovoltaikmodulen eine kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Ihren Pflichten aus der WEEE-Richtlinie erhalten. Die rechtzeitige Vorbereitung auf die Anforderungen der WEEE-Richtlinie kann vermeiden, dass es in der Übergangsphase zu Beeinträchtigungen beim Verkauf oder unangenehmen rechtlichen Konsequenzen für die PV-Modulhersteller kommt.“
„Wir freuen uns daher sehr, die Mitglieder des BSW-Solar mit unserer Erfahrung aus über 20.000 erfolgreich durchgeführten Registrierungsprozessen allein beim deutschen Elektro-Altgeräte Register unterstützen zu dürfen.“, so Herr Friedrichs weiter.
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