bne zur heute vom Kabinett verabschiedeten „Winterverordnung“
Mit der Reservekraftwerksverordnung, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, wird nach Ansicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) ein wesentlicher Punkt klargestellt: Die Übergangslösung einer Strategischen Reserve ist nicht notwendig. Insofern begrüßt der bne die Entscheidung des Kabinetts. Grundsätzlich allerdings ist die Verordnung in ihrer Marktferne allenfalls zur akuten Sicherung der Versorgung und nur für einen begrenzten Zeitraum akzeptabel. Die Debatte um wettbewerbliche Kapazitätsmechanismen muss indes dringend und fokussiert weiter geführt werden.
„Das Bundeskabinett hat der Strategischen Reserve heute eine klare Absage erteilt – und das ist auch vernünftig“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Zwar sei die als „Winterverordnung“ bezeichnete Reservekraftwerksverordnung selbst eine marktferne Notlösung, die der bne nur aus einem einzigen pragmatischen Grund und nur zeitlich begrenzt akzeptieren könne: der Sicherung der Versorgung. Die Strategische Reserve jedoch hätte eine Vorfestlegung auf ein weiteres marktfernes System bedeutet – und überdies vor allem einigen alten Bestandskraftwerken Zusatzgewinne beschert. „Diesen unnötigen und teuren Umweg ist man nicht gegangen – das halten wir für die richtige Entscheidung“, betont Busch.
Man müsse nun allerdings beherzt an die Frage des künftigen Marktdesigns herangehen. Die gesamte Branche sei sich mittlerweile darüber einig, dass Kapazitätsmechanismen benötigt würden, um erneuerbare Energien, konventionelle Erzeugung, Verbrauchssteuerung und Regelenergie in einem wettbewerblichen Modell zusammen zu führen, sagt der bne-Geschäftsführer: „Kleinliche Partikularinteressen müssen jetzt hintangestellt werden – damit diese große Aufgabe bewältigt werden kann!“
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