Möbelrecycling in Frankreich bereitet saarländischem Handel Probleme

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Die seit dem 1. Mai 2013 in Frankreich geltende erweiterte Recyclingverantwortung für Möbel betrifft auch den saarländischen Möbelhandel. Das meldet die IHK Saarland. So gelte die Pflicht zur Rücknahme und Entsorgung von Möbeln bzw. zur Teilnahme an einem Entsorgungssystem zwar vornehmlich für Hersteller, Händler und Importeure in Frankreich. Aber auch der deutsche Versandhandel sowie Möbelhäuser im grenznahen Raum sind betroffen, wenn sie als so genannte „Erst-Inverkehrbringer“ agieren, also an private Endkunden liefern und berechnen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn im Möbelhaus geplante und gekaufte Küchen nach Frankreich geliefert und montiert werden.

Zu jedem einzelnen Möbelteil muss zukünftig in der Rechnung der Aufschlag für das Recyclingsystem ausgewiesen werden – der richtet sich je nach Möbelart etwa nach Gewicht des Möbelteils. Die erforderlichen Daten müssten allerdings von der deutschen Möbelindustrie zunächst zur Verfügung gestellt werden. Ihre Ermittlung erfordert einen großen Zeit- und Kostenaufwand, da diese Angaben bisher nicht üblich sind.

Inzwischen existieren zwei zugelassene Rücknahmesysteme in Frankreich: Eco-mobilier für Einrichtungsgegenstände in Haushalten und Valdelia für gewerblich genutzte Möbel. Die betroffenen deutschen Unternehmen müssen sich in Frankreich bei Eco-mobilier oder Valdelia registrieren lassen.

Die IHK Saarland setzt sich derzeit intensiv für eine praktikable und kostengünstige Lösung für saarländische, rheinland-pfälzische und baden-württembergische Betriebe in der Grenzregion ein. In Kürze wird eine Informationsveranstaltung zum Thema in der IHK angeboten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.