Es geht nicht ohne! Explosionsschutz muss sein

Pressemeldung der Firma Haus der Technik e.V.

Die europäische Richtlinie ATEX 95 sowie die ATEX 137 sind seit 2003 in der betrieblichen Praxis anzuwenden. Die Anforderungen werden durch die Explosionsschutzverordnung (ExVO), das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) in nationales Recht umgesetzt.

Die rechtlichen Grundlagen, die Behandlung der technischen Anforderungen an die Betriebsmittel (Zündschutzarten) und die Vorschriften zur Installation, dem Betreiben, Warten und Prüfen elektrischer Anlagen bilden die Themenschwerpunkte des Praxis-Seminares „Elektrischer Explosionsschutz gemäß ATEX und BetrSichV“ vom 28.8.-30.8.2013 in Hamburg. Für Personen mit ausreichender Berufserfahrung bietet dieses Seminar zusätzlich die Möglichkeit, sich mit dem neuesten Stand der Technik auf dem Gebiete des Explosionsschutzes vertraut zu machen. Dieses Wissen kann im Rahmen einer Prüfung am dritten Veranstaltungstag nachgewiesen werden. Damit wird die Voraussetzung (Typ A nach TRBS 1203) erfüllt, durch den Arbeitgeber zu einer befähigten Person ernannt zu werden. Diese Personen sind befähigt für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 Betriebssicherheitsverordnung.

Für Planer, Sicherheitsingenieure, Überwacher und Betreiber elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist es elementar, sich stets auf dem neuesten Stand der Technik zu befinden sowie mit der aktuellsten Vorschriftenlage bestens vertraut zu sein.

Das Seminar wird geleitet von Dipl.-Ing. Jan Brandwijk vom TÜV Rheinland Industrie Service GmbH. Die Prüfung wird durch einen zertifizierten Prüfer (INERIS) abgelegt.

Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-329 (Frau Karin Grunwald), E-Mail: k.grunwald@hdt-essen.de oder im Internet unter http://www.hdt-essen.de/…



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Ansprechpartner:
Dipl.- Ing. Bernd Hömberg
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