bne zur Debatte um Strompreisregulierung:
Seit einigen Tagen zirkulieren Ideen, überhöhte Grundversorgertarife gesetzlich zu regulieren. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne):
„Der Gedanke, überhöhte Tarife der Grundversorger per Gesetz und Verordnung zu kappen, mag in einem Wahlkampf ja verlockend erscheinen. Faktisch wäre ein solcher Schritt für Verbraucher verheerend. Eine staatliche Korrektur der Grundversorgertarife hätte enorm schädigende Auswirkungen auf den Wettbewerb. Die Botschaft an Verbraucher würde lauten: Strompreise reguliert der Staat. Die Folge wäre eine Wechselträgheit, die den Wettbewerb zum Erliegen brächte.
Tatsächlich kann der Staat es nicht richten. Das zeigt ein einfacher Vergleich: Die derzeit kursierenden Sparpotenziale durch gesetzliche Preiskontrollen sind nicht einmal annähernd so hoch wie die Einsparungen, die schon heute durch einen einfachen Anbieterwechsel möglich sind. Laut aktuellen Berechnungen des unabhängigen Vergleichsportals Verivox kann ein Stromverbraucher heute durch einen Wechsel vom Grundversorger zum neuen Anbieter bis zu 400 Euro pro Jahr sparen (1). Also das Zehnfache der erhofften 40 Euro Jahres-Einsparung durch Preisregulierung.
Heute hat nahezu jeder Verbraucher Zugang zu niedrigeren Strompreisen. Zuverlässige neue Anbieter bieten seit Jahren günstiger an als Grundversorger – diversifizierte Portfolios und effiziente Arbeitsweisen machen es möglich. Fast 17 Prozent der Stromkunden (2) wissen das und haben einen Vertrag bei einem dieser neuen Anbieter.
In einem Monat stehen Verbraucherinnen und Verbraucher vor der schwierigen Wahl, wer Deutschland regieren soll. Die Wahl des neuen Stromversorgers ist heute schon möglich – und ziemlich einfach.“
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(1) Verivox-Berechnung vom 22.08.2013: Bei einem Verbrauch von 4.000 kWh/Jahr müssen im Bundesdurchschnitt in der Grundversorgung 1.199 € gezahlt werden. Der günstigste verfügbare Tarif ohne Vorauskasse und mit kurzer Vertragslaufzeit kostet im Bundesdurchschnitt 799 € im Jahr.
(2) Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2012, S. 121
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