Neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Für Bauunternehmen und Handwerker lauern versteckte Fallstricke

FHB-Seminar am 4. November hilft Werkunternehmern, Ärger zu vermeiden

Pressemeldung der Firma Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik GmbH

Was von oben als gut gemeinter Schutz für die Verbraucher gedacht ist, kann schnell zum gefährlichen Fallstrick für Handwerksbetriebe oder andere Werkunternehmer werden: Das neue „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“ kann fatale Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit haben.

Während Werkunternehmer bei fast allen Verbraucherverträgen noch mehr Aufklärungspflichten nachkommen müssen, werden ihre Auftraggeber auf der anderen Seite mit zusätzlichen Widerrufsrechten ausgestattet. Das hat auch für die Handwerker weitreichende Veränderungen in ihren Geschäftsbeziehungen zur Folge – vor allem dann, wenn die Verträge außerhalb der eigenen Geschäftsräume geschlossen worden sind.

Das Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik (FHB) veranstaltet aufgrund der Brisanz dieses hochaktuellen Themas ein Seminar – das neue Gesetz ist Mitte Juni 2014 in Kraft getreten. Der Referent Michael Walker, tätig als Rechtsanwalt in der RAD Rechtsanwaltskanzlei Dreesens, einer Spezialkanzlei für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht in Stuttgart (www.ra-dreesens.de), informiert am Dienstag, 4. November 2014 in Bietigheim-Bissingen über die Inhalte und Vorschriften der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Zielgruppe des spannenden Seminars sind Werkunternehmer, vor allem aus der Baubranche, und Bauhandwerker, die direkt mit Verbrauchern zu tun haben respektive Verträge mit ihnen abschließen.

Die Gesetzesänderung bedeutet für die Dienstleister im schlimmsten Fall eines: Wer sich nicht richtig absichert, hat später keine Chancen, seine finanziellen Forderungen gegenüber dem Kunden durchzusetzen. Das Seminar bietet den Besuchern nicht nur notwendige Kenntnisse zu dieser brandneuen Rechtslage, sondern zeigt ihnen auch, welche Auswirkungen sie auf den beruflichen Alltag hat und wie sie überflüssigen Ärger vermeiden können. Denn das neue Wissen hilft, versteckte Fallstricke zu erkennen.

Das Gesetz dient laut FHB zwar dazu, die europäische Rechtsprechung zu vereinheitlichen. Es ist aber nicht leicht zu verstehen, da die Regelungen an verschiedenen Stellen im BGB und EGBGB versteckt sind. Demjenigen, der die neue Gesetzeslage missachtet, drohen empfindliche Rechtsfolgen. So können Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung widerrufener Verträge die Folge sein. Dazu kommt, dass etliche Ausnahmeregelungen existieren, was Informationspflichten des Unternehmers und die Widerrufsrechte des Verbrauchers angeht. Das macht die Rechtslage einerseits schwer überschaubar und gestaltet andererseits dem Unternehmer den Umgang mit seinem Kunden schwierig. Anmeldungen zum Seminar nimmt das Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik ab sofort entgegen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik GmbH
Glemsgaustr. 29
70499 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 138084
Telefax: +49 (711) 138086
http://www.fortbildung-hb.de

Ansprechpartner:
Eberhard Kipp
Marketing / Vertrieb
+49 (7428) 917420

Das Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik (FHB) ist der exklusive Qualifizierungspartner der Verbände ITGA Baden-Württemberg e.V. und Bundesverband Haus- und Betriebstechniker e.V. Seminare des FHB gibt es bundesweit an verschiedenen Standorten. Hauptsitz ist Stuttgart. Das FHB steht für praxisnahe Fortbildugnsveranstaltungen für technische und kaufmännische Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Facility Management, Haus- und Betriebstechnik, Anlagenbau, Technische Gebäudeausrüstung, Umwelt- und Energietechnik.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.