„Nutzen zweifelhaft“

Pressemeldung der Firma Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Zu den heute im Bundesrat beschlossenen Änderungen an der „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“ erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), Robert Busch:

„Die heute vom Bundesrat beschlossene Änderung der Grundversorgungsverordnung für Strom und Gas bedeutet für die Lieferanten einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand, dessen Nutzen zumindest zweifelhaft ist. Fakt ist, dass mangelnde Informationen etwa über die Zusammensetzung des Strompreises in der Rechnung für viele Verbraucher gar nicht das eigentliche Problem ist. Eine wachsende Zahl von sogenannten gefangenen Kunden in der Grundversorgung hat von den verschärften Transparenzvorgaben schlichtweg nichts, weil sie aufgrund ihrer finanziellen Situation ohnehin nicht zu einem günstigeren unabhängigen Anbieter wechseln können. Daran ändert auch die novellierte Grundversorgungsverordnung nichts. Für die Lieferanten sind die Vorgaben zudem schwer umzusetzen, da sie dafür auch auf verlässliche und verwertbare Informationen der Netzbetreiber über deren Entgelte angewiesen sind. Daran hapert es aber nach wie vor massiv. Statt den Marktteilnehmern also durch zusätzliche und zum Teil schwer erfüllbare Auflagen das Leben schwer zu machen, sollte die Politik lieber an Lösungen arbeiten, dies es allen Verbraucher in Deutschland ermöglichen, in den Genuss von durch Wettbewerb sinkenden Strompreisen zu kommen.“



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