Stromwechsel für das Gewerbe: Unternehmen können Ausgaben senken

So können Gewerbe und Industrie den Stromanbieter wechseln und Kosten sparen

Pressemeldung der Firma 1A.NET - Das Verbraucherportal

Oftmals stehen Privathaushalte im Mittelpunkt, aber auch Unternehmer haben viele Möglichkeiten bei der Stromanbieterwahl und können im Idealfall mehrere Hundert Euro Kosten einsparen. Um einen Überblick der möglichen Anbieter zu bekommen, empfiehlt sich ein Strompreisvergleich im Internet. Wie bei Privatpersonen verlangen die meisten Vergleichsportale nur die Angabe von Postleitzahl und Jahresverbrauch und ermitteln dann alle möglichen Stromtarife für den Betrieb. Informationen zum genauen Ablauf hat das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/energie/strom/gewerbestrom zusammengefasst.

Einfaches Wechseln in wenigen Schritten

Bei der Auswahl des Tarifes sollten Unternehmer unbedingt genau auf die Vertragsbedingungen achten. Oftmals ergibt sich ein günstiger Preis aus einmaligen Bonuszahlungen, wodurch die tatsächlichen Kosten nicht immer klar erkennbar sind. Auch Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisgarantien sollten sehr genau untersucht werden. Ist der passende Tarif gefunden, kann häufig mit wenigen Klicks gewechselt werden, wobei sich das Vergleichsportal bzw. der neue Anbieter um alle Formalitäten wie Kündigung und Ummeldung kümmert.

Für energieintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh im Jahr bieten die meisten Portale keinen einfachen Onlinevergleich an. Hier empfiehlt es sich, einen Energieberater zu engagieren. Dieser sucht nicht nur den individuell passenden Tarif für den Betrieb, sondern prüft auch die laufenden Verträge und berät in Fragen zur Stromsteuer und EEG. Solche Energieexperten werden über Vergleichsportale vermittelt, können aber auch unabhängig davon im Internet gefunden werden.

Hintergründe zu Vergünstigungen und Preisveränderungen

Neben den wichtigsten Fakten zum Vergleich, informiert das 1A Verbraucherportal auch über andere Stromthemen die Unternehmen betreffen, so zum Beispiel:

– Steuervergünstigungen für energieintensive Unternehmen

– Einsparungen bei der EEG-Umlage

– Preisentwicklung des Industriestroms in Deutschland



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