EDL-G bringt neue Pflichten für Industrie und Dienstleister

Energie-Stichtag 05.12.2015

Pressemeldung der Firma GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH

Auf große Unternehmen rollt eine Welle neuer Verpflichtungen zu: Am 05. November 2014 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in nationales Recht umsetzt.

Wie alle anderen EU-Staaten muss Deutschland sicherstellen, dass Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) sind, bis zum 05. Dezember 2015 ein sog. Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.

Verpflichtend auch für Dienstleister

Das produzierende Gewerbe hat sich durch andere staatliche Anforderungen wie die Besondere Ausgleichsregelung oder den sog. Spitzenausgleich vielfach schon mit dem Thema Energieeffizienz befasst und Maßnahmen ergriffen. Neu ist aber, dass auch sämtliche großen Dienstleister nun in die Pflicht genommen werden: Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, Krankenhäuser etc. sind gleichermaßen betroffen.

Gerade die Dienstleistungsbranche scheint das Thema jedoch noch nicht mit der Priorität auf der Agenda zu haben, die seiner Bedeutung angemessen wäre: Die Bundesregierung schätzt, dass aufgrund der neuen Regelungen Kosten in Höhe von jährlich rund 50 Millionen Euro auf die deutsche Wirtschaft zukommen.

KMU oder Nicht-KMU?

Viele Unternehmen sind sich sicher, den KMU-Status zu besitzen und damit nicht unter das „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)“ zu fallen. Allerdings gilt hier die KMU-Definition der EU (Empfehlung 2003/361/EG), die neben den gängigen Kriterien wie Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme auch den Grad der Beteiligung an anderen Unternehmen heranzieht. Ist ein mittelständischer Betrieb z.B. Teil einer größeren Unternehmensgruppe, gilt er nicht mehr als KMU und muss ein Energieaudit durchführen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert sich durch diese Auslegung erheblich.

Was ist zu tun?

Da die Regelungen unausweichlich sind und das EDL-G spätestens im Frühjahr 2015 in Kraft treten wird, gilt es, den größtmöglichen Nutzen aus dieser Pflicht zu ziehen. Immerhin sind durch energieeffiziente Maßnahmen Einsparpotentiale bis zu 30% möglich. Für die Unternehmen kommt es nun darauf an, sich möglichst schnell für eine der Optionen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu entscheiden.

Welches das optimale System für ein Unternehmen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wichtig ist, sich jetzt eingehend mit der Thematik auseinanderzusetzen und von Experten fundierte Auskunft einzuholen: Über die in Frage kommenden Systeme, die gesetzlichen Regelungen und die nötige Qualifikation der durchführenden Personen.

Die GUTcert Akademie führt zum Thema am 13.02.2015 in Berlin die Informationsveranstaltung „Neue Pflichten für Industrie und Dienstleister: Anforderungen und Optionen nach dem neuen EDL-G“ durch. Neben Fachexperten werden dort auch Akteure der Gesetzgeberseite vertreten sein.



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