Am 1. Januar 2015 trat die neue Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen in Kraft. Seit dem 4. Januar 2015 sind die Informationsseiten zum Mini-KWK-Impulsprogramm aktualisiert und an die Mini-KWK-Richtlinie 2015 angepasst.
Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR
Zum 1. Januar 2015 trat die novellierte Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung in Kraft.
Im Rahmen der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms wurde nun die Internetseite „Mini-KWK-Impulsprogramm.de“ aktualisiert (http://www.mini-kwk-impulsprogramm.de). Auf mehr als 50 Seiten werden dort Informationen thematisch strukturiert aufbereitet.
Sofern notwendig werden Sachverhalte anhand von Beispielen weitergehend erläutert.
Für Februar 2015 ist die Veröffentlichung einer weiteren Rubrik geplant, in der die häufigsten Fragen zur aktuellen Mini-KWK-Förderung beantwortet werden.
Außerdem sollen bis April 2015 noch 2-3 Kurzvideos realisiert werden, die sich u. a. mit der Antragsstellung beschäftigen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 158-911
Telefax: +49 (7222) 158-913
http://www.bhkw-infozentrum.de
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