Faszination Glas: Am 1. Juli 2015 tritt neue Meisterprüfungsverordnung für das Glaser-Handwerk in Kraft

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Glaser-Handwerk – rund 4.270 selbstständige Betriebe mit derzeit 1.300 Auszubildenden – erhält eine neue Meisterprüfungsverordnung. Der technologische Fortschritt sowie ein zeitgemäßes Prüfungsdesign fordern eine neue Regelung für den Nachweis der meisterlichen Befähigung im Glaser-Handwerk. Jährlich erwerben rund 75 Prüflinge mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung den „Großen Befähigungsnachweis“ in diesem traditionsreichen Handwerk.

Die Weiterentwicklung der Glastechnologie hat die Inspiration für die Einsatzmöglichkeiten in vielfältiger Weise gesteigert und fordert das Glaser-Handwerk immer wieder auf das Neue. Glas dominiert die Architektur moderner Gebäude in Form lichtspendender Glaskuppeln, moderner Fassadenkonstruktionen oder futuristischer Glasanbauten. Nicht zuletzt tragen Glaselemente im Bereich der Bauwirtschaft zur Energieeffizienz bei. Deshalb brauchen die Glaser von heute profundes Wissen zur ressourceneffizienten Herstellung bzw. Be- und Verarbeitung von Glas. Aber sie leisten ebenso ihre Beiträge zu High-Tech-Produkten, beispielsweise zum Display eines Handys.

Bei dem Glaser-Handwerk handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung ist.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2331) tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die Meisterprüfungsregelungen vom 9. Dezember 1975.

Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des BMWi abgerufen werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18615-5208
Telefax: +49 (30) 18615-5208
http://www.bmwi.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.