Signal für mehr Transparenz

bne zur Evaluation der Anreizregulierung

Pressemeldung der Firma Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die Empfehlungen der Bundesnetzagentur zur Novellierung der Anreizregulierung. „Wenn die Energiewende gelingen soll, brauchen wir eine intelligente und effiziente Infrastruktur. Dies muss sich auch in den Vorgaben für die Netzbetreiber widerspiegeln“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Ein zentraler Punkt ist dabei ein höheres Maß an Transparenz, wie nun auch die Bundesnetzagentur klar feststellt.

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Bericht an das Bundeswirtschaftsministerium die seit 2009 geltende Anreizregulierung evaluiert. „Die Analyse zeigt, dass die Anreizregulierung funktioniert und der Ansatz, die Netzbetreiber mittels Vorgaben zu mehr Effizienz zu zwingen, der richtige ist“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die vor Jahren aufgebaute Drohkulisse, die Anreizregulierung führe zu hohen Einnahmeverlusten in den Städten und Gemeinden und gefährde die Existenz kommunaler Unternehmen, hat sich als falsch herausgestellt.

Netzentgelte rechtzeitig veröffentlichen Der bne begrüßt, dass die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht dezidiert auf Defizite hinweist, die auch der bne seit Jahren hervorhebt, etwa beim Thema Transparenz. Die Analyse der Autoren fällt dabei deutlich aus: Im Vergleich mit Regulierungssystemen in anderen europäischen Ländern und den USA liegt Deutschland beim Thema Transparenz auf dem vorletzten Platz, gefolgt nur von Italien.

Ein wesentlicher Punkt auch aus bne-Sicht ist dabei die verbindliche Veröffentlichung der Netzentgelte durch die Verteilnetzbetreiber zum 15. Oktober eines Jahres. „Die Bundesnetzagentur belegt nun noch einmal deutlich, dass mehr als die Hälfte der Stromverteilnetzbetreiber ihre Angaben im Nachhinein noch einmal ändern. Für Wettbewerber, die auf Grundlage der Daten ihre Angebote kalkulieren, ist dies ein großes Problem“, sagt Busch. Die Bundesnetzagentur kommt dabei zu dem Schluss, dass eine verbindliche Veröffentlichung der Netzentgelte für die Betreiber materiell keinen Nachteil mit sich bringt. „Die Verteilnetzbetreiber haben nun keine Ausrede mehr, um sich vor verbindlichen Angaben zu drücken.“

Vorteile für kleine Netzbetreiber

Angesichts der Anzahl von mehr als 1600 Netzbetreibern bei Strom und Gas in Deutschland, hat der bne zudem wiederholt vereinfachte Vorgaben bei der Anreizregulierung für kleine Betreiber kritisiert. Diese Sonderregeln begünstigen eine weitere Zersplitterung der Betreiberstruktur. Auch die Bundesnetzagentur stellt nun ganz klar eine materielle Besserstellung der kleinen Netzbetreiber fest, die von den Sonderregeln bei der Regulierung profitieren. „Laut Evaluierung behindern die Ausnahmen effiziente Netzzusammenschlüsse, wie auch der bne sie schon seit langem fordert. Die Begünstigungen für die ohnehin zu kleinen Verteilnetzbetreiber müssen daher abgeschafft werden“, fordert Busch.

Insgesamt sieht der bne in der Evaluation der Anreizregulierung ein deutlich positives Signal für mehr Effizienz und für die dringende Notwendigkeit der Neustrukturierung der Verteilnetze.

Thema Abrechnungsentgelte

Aus Sicht des bne sollte die Gelegenheit, die die Novelle der Anreizregulierung bietet, ebenfalls dafür genutzt werden, die Abrechnungsentgelte zu streichen. Diese Gebühr erheben Netzbetreiber nur dafür, dass sie eine Rechnung für die Netznutzung erstellen. Der Lieferant gibt dieses Entgelt an den Kunden weiter. Pro Jahr belaufen sich die Kosten für Abrechnungsentgelte auf weit mehr als halbe Milliarde Euro. Regional fallen die Entgelte dabei höchst unterschiedlich aus, wie eine Analyse des bne zeigt. „Die Verteilnetzbetreiber haben mit den Abrechnungsentgelten eine Kostenposition zu Lasten der Stromkunden erfunden, die in der wettbewerblichen Wirtschaft nirgendwo sonst existiert“, kritisiert Busch.



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