Endlich genaue Vorschriften bei der Heizöllagerung TRwS 791 veröffentlicht

Pressemeldung der Firma Dehoust GmbH

Die bundeseinheitliche Lagerverordnung, die auch die Vorschriften für Heizöllagerbehälter betrifft, ist leider immer noch nicht in Kraft gesetzt. Die AwSV liegt noch bei der Bundesregierung auf Eis.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat sich zusammen mit den interessierten Kreisen trotzdem entschlossen, die TRwS 791 Teil 1 über die Errichtung und bezüglich Anforderungen von Heizöl-Verbraucheranlagen zu veröffentlichen. Diese gilt in allen Bundesländern, denn sie ist als allgemein anerkannte Regel der Technik lt. WHG 61 anzusehen. In der TRwS wird festgeschrieben, was für Dehoust- Behälter zusammen mit dem Sicherheitszubehör DE-A-01 schon seit Mai 2013 gilt: die erhöhte Sicherheit durch die Grenzwertgeberkette spart Platz im Lagerraum. Dehoust Behälter können bei entsprechender Raumhöhe auch bei zweireihiger Aufstellung ohne nennenswerten Wandabstand aufgestellt werden.

Die TRwS 791 Teil 2 „Anforderung an bestehende Heizöl-Verbraucheranlagen“ ist als Gelbdruck erschienen und wird sicherlich bis zum Ende des Jahres auch anerkannte Regel der Technik. Auch bei der Sanierung von bestehenden Heizöltankanlagen werden sich die Vorteile der Dehoust doppelwandigen Heizöl-Lagerbehälter mit DE-A-01 bestätigen.

All diese Vorteile sind in einem übersichtlichen und informativen Prospekt zusammengefasst.



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