Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt Unternehmen Anwendungshilfen für das Energieaudit EN 16247-1 in Form eines Merkblatts zur Verfügung / CONVIA unterstützt als registrierter Energieauditor bei der praktischen Durchführung
Seit diesem Jahr verpflichtet die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (§ 8 EDL-G) Nicht-KMU, bis zum 5. Dezember 2015 Energieaudits durchzuführen. Als Hilfestellung für betroffene Unternehmen wurden nun vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anwendungshilfen in Form eines Merkblatts veröffentlicht. Als registrierter Energieauditor berät und unterstützt CONVIA Unternehmen, die keine Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen sind, bei der Einführung und Zertifizierung eines passenden Energiemanagementsystems.
„Neben produzierenden Unternehmen gilt die Verordnung auf für dir großen Dienstleister…“, erklärt Silvio Esser, Geschäftsführer der CONVIA GmbH. „…wie Handel, Banken Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle anderen Dienstleister.“ CONVIA hat sich auf das Energiecontrolling und die Optimierung von Energien in Unternehmen spezialisiert und weiß, welches Energieeffizienzsystem für welches Unternehmen geeignet ist. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieauditor registriert.
Aktuelles BAFA-Merkblatt für Energieaudits im Entwurf – Kernpunkte
– Berücksichtigung aller Energieträger (Strom, Brennstoffe, Fern-/Nah-Wärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe etc.) bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs. Es müssen alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen und Transporte des Unternehmens erfasst werden.
– Es müssen mind. 90% des Gesamtenergieverbruauchs erfaßt werden.
– Amortisationsberechnung für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht ausreichend – die zusätzliche Betrachtung die Rentabilität der Investitionen ist notwendig
– div. Ausnahmen und Mischformen in der Unternehmensbetrachtung möglich
– Clustering und Multi-Site werden unter bestimmten Kriterien zugelassen
– Die Auswahl eines geeigneten, fachkundigen Auditors liegt in der Verantwortung des Unternehmens.
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