„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung des Stellenwert der Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiges Element der klimafreundlichen Energiewende würdigt.“, betont Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK).
Der B.KWK (http://www.bkwk.de) begrüßt ebenfalls, dass der Kostendeckel zur Finanzierung der KWK auf 1,5 Mrd. Euro verdoppelt wird. Dem Stellenwert der KWK als wichtiger Partner der volatilen Erneuerbaren Energien wird somit Rechnung getragen.
Auch die Absicht der Bundesregierung, sich bei der EU für eine Entfristung der EEG-Umlagebefreiung von industriellen Eigenversorgungsanlagen einzusetzen, sieht der B.KWK positiv, da hierdurch die deutsche mittelständige Wirtschaft entlastet wird und energetisch sinnvolle Konzepte erst ermöglicht werden.
Die in den Eckpunkten in Aussicht gestellte Bestandsförderung für KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung verhindert ferner, dass hochmoderne und flexible KWK-Anlagen aus Kostengründen vom Netz gehen müssen. Dies ist ein großer Gewinn für die hocheffiziente kommunale Wärme und Stromversorgung.
Unverständlich ist allerdings, warum die Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Plan abweicht, einen KWK-Anteil von 25% an der Nettostromerzeugung zu erreichen. Das nun ausgegebene Ziel von 25% an der thermischen Stromerzeugung kann die durch KWK möglichen CO2-Einsparungen nicht realisieren und bietet keinen Anreiz für die Investition in Ressourcenschonung und Klimaschutz, weder in der Objektversorgung, noch in der Fernwärme, noch in der Industrie.
Im Gegenteil ist zu befürchten, dass durch Zubau von erneuerbaren Energien und damit verbundener Reduktion der verbleibenden thermischen Stromerzeugung es unweigerlich zum Abbau von KWK kommt und damit mittel- und langfristig der Ausstieg aus der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung eingeleitet wird.
Mit der Erhöhung des Kostendeckels zur Finanzierung der KWK besteht nun die Chance den bisherigen KWK-Zuschlag auf selbstgenutzten Strom beizubehalten, die Erhöhung der KWK-Zuschläge auf den nicht selbstgenutzten Strom wie im Entwurf vom BMWi vorzunehmen und den Förderzeitraum zu erweitern, um die bereits aktuell spürbare Zurückhaltung der Investitionen in KWK aufzulösen und genügend Anreiz zu schaffen, den KWK-Ausbau, der in den letzten Jahren stagnierte, gerade im Sinne der Klimaschutzziele der Bundesregierung voranzubringen.
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