Die zahlreichen neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen werden den KWK-Markt und die Auslegung von KWK-Anlagen erheblich beeinflussen. Noch nie standen so viele Veränderungen an. Das BHKW-Infozentrum erwartet erhebliche Marktverwerfungen
Derzeit vergeht kein Jahr, in dem es nicht zu massiven Veränderungen bei den Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen kommt. Im letzten Jahr wurde im August mit dem neuen EEG einerseits die anteilige EEG-Umlage auf die Eigenverwendung von KWK-Strom eingeführt und andererseits die Vergütungen für biogas- und biomethan-betriebene KWK-Anlagen massiv gekürzt.
Anfang 2016 steht die KWKG-Novelle an. Am 23. September 2015 soll der Kabinetts-Entwurf zum neuen KWK-Gesetz vorliegen. Das Abrücken vom bisherigen Ausbauziel und die geplante Streichung der KWK-Zuschläge für KWK-Strom, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist, sondern z. B. selbst genutzt wird, hat bereits zu großem Unverständnis bei den Verbänden geführt.
Die Vorgaben zum neuen Strommarkt-Design müssen zeitnah in den Gesetzen umgesetzt werden.
Aber auch die Anschlussbedingungen für KWK-Anlagen an das Stromnetz (Mittelspannungsrichtlinie), Veränderungen im Energie- und Stromsteuergesetz sowie das Energiedienstleistungsgesetz werden Auswirkungen auf die zukünftige Planung und Realisierung von KWK-Anlagen haben.
Insbesondere für die Planer, Betreiber und Energiedienstleister im kommunalen und industriellen Bereich veranstaltet das BHKW-Infozentrum zusammen mit BHKW-Consult seit sieben Jahren jeweils im Herbst die KWK-Jahreskonferenz.
Der Jahreskongress „KWK 2015“ am 6./7. Oktober 2015 in Fulda steht ganz im Zeichen der Neustrukturierung des Energiemarktes und den damit einhergehenden wirtschaftlichen und technologischen Trends im KWK-Sektor.
Weitere Informationen zum KWK-Kongress 2015 erhalten KWK-Interessierte auf der Informationsseite zur diesjährigen Fachkonferenz unter http://www.kwk2015.de.
Erwartet werden 110 bis 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie 18 Aussteller.
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