Am 13./14. Oktober 2015 fand in Berlin-Steglitz der siebte branchenübergreifende KWK-Kongress des B.KWK mit dem Thema „Wärmewende mit KWK – Technik und Dienstleistung für Flexibilität und Effizienz im neuen Energiemarktdesign“ statt. In diesem Jahr bewegte sowohl der Referentenentwurf zum Strommarktgesetz als auch der Kabinettsbeschluss zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) die Teilnehmer aus verschiedenen Branchen.
Hauptkritikpunkte des neuen Strommarktgesetzes sind die fehlende Gleichstellung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie der Wegfall der vermiedenen Nutzungsentgelte (vNNE). Der Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), Berthold Müller-Urlaub, betonte: „Die KWK muss im Gesetz benannt werden, da sie zu einer Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effizienz beiträgt und die Versorgungssicherheit gewährt.“ Viel diskutiert sind auch die Änderungen, welche das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorsieht. Da die ungesicherte Stromproduktion aus den erneuerbaren Energien Wind und Sonne ein Backup zur Versorgungssicherheit benötigen, muss nach Müller-Urlaub „das ursprüngliche Ausbauziel für KWK-Anlagen mit einem Anteil von 25 Prozent an der gesamten Stromerzeugung erhalten bleiben“.
Fällt dieses Ziel weg, droht dem KWK-Ausbau die Stagnation. Der parlamentarische Staatssekretär im BMWi, Uwe Beckmeyer, sieht jedoch auch „in Zukunft im Bereich KWK noch Ausbaupotentiale“. Seines Erachtens wird „die effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielen“. Hierbei sei auch entscheidend, dass die KWK-Anlagen flexibel und strommarktorientiert betrieben werden.
Der B.KWK-Präsident kritisierte in seiner Grundsatzrede überdies den Wegfall des Zuschlags für eigengenutzten KWK-Strom für weite Anlagenbereiche. Dieser bedeute eine signifikante wirtschaftliche Verschlechterung für Anlagen mit eigengenutzten Strom und vermindere den Anreiz für lastnahe Stromerzeugung. Zudem leiste die dezentrale KWK einen erheblichen Anteil zur Minderung des notwendigen Netzausbaus und habe eine wachsende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende im Wärmemarkt.
Zuletzt präsentierte Müller-Urlaub den Kongressteilnehmern ein vom Bundesverband entwickeltes Gütesiegel für den KWK-Strom mit dem geschützten Namen „Der blaue Strom“. KWK-Anlagen, die im Sinne des Kraft-Wärm-Kopplungs-Gesetzes nachweislich hocheffizient sind, können dieses „Anlagenlabel“ bereits beim B.KWK erhalten. „Der blaue Strom“ soll den Stromkunden eine Alternative zum „grünen Strom“ bieten und dem KWK-Strom künftig ein Gesicht geben.
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