Bis zu 100.000 Unternehmen in Deutschland müssten bis zum 5. Dezember eigentlich ein Energieaudit durchgeführt haben. Alternativ müssen sie nachweisen, dass sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben. Weil der Gesetzgeber bei der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht zu lange gebraucht hat, drohen nun einigen von der Energieauditpflicht betroffenen Unternehmen Strafen bis zu 50.000 Euro.
Unternehmen stehen unter enormem Zeitdruck
Deutschland setzte die EU-Richtlinie erst mit Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes im April 2015 verbindlich um. Für die betroffenen Unternehmen verkürzte sich dadurch der Aktionsradius zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits drastisch, zumal die Beratungs- und Zertifizierungskapazitäten nicht sofort zur Verfügung standen.
„Viele Unternehmen werden es wohl nicht mehr schaffen, bis zum Stichtag am 5. Dezember 2015 für alle Unternehmensteile und Standorte ein umfassendes Energieaudit durchzuführen, wie es die EU-Richtlinie und das Energiedienstleistungsgesetz verlangen“, erläutert Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.
Die Unternehmen stehen unter enormem Zeitdruck, wenn sie Sanktionen vermeiden wollen. Die Veröffentlichung eines Formulars zur vereinfachten Nachweisführung durch das BAFA ist als erste Stufe in Vorbereitung auf die geplanten Stichprobenkontrollen zu werten, doch in welchem Umfang Sanktionen verhängt und durchgesetzt werden, ist noch unklar. Andere Länder haben bereits verbindliche Regelungen getroffen, etwa Großbritannien mit einem gestaffelten Bußgeldkatalog, und erfüllen damit die Forderung der EU nach einer „wirksamen, angemessenen und abschreckenden“ Sanktionierung bei Verstößen gegen die Energieauditpflicht.
„Unternehmen, die nachweisen können, mit dem Audit begonnen zu haben, werden im Hinblick auf Sanktionen sicher besser behandelt, als diejenigen, die nichts unternommen haben“, vermutet Arnold.
Staatliche Sanktionen können vermieden werden
Noch gibt es Möglichkeiten, staatliche Sanktionen zu vermeiden: Unternehmen können entweder auf die Erfahrung externer Berater setzen und das Audit mit professioneller Unterstützung meist schneller und effizienter durchlaufen, oder sich für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 entscheiden.
Obwohl externe Unterstützung bei der Durchführung der DIN 16247-1 in letzter Minute noch viel bewegen kann, darf der Aufwand im Unternehmen nicht unterschätzt werden.
„Dem zu auditierenden Unternehmen muss klar sein, dass der Aufwand individuell sehr unterschiedlich und ein gehöriger Anteil an Eigenleistung aufzubringen ist“, erläutert Stefan Arnold.
Betrieben, die diesen Eigenanteil kurz vor Jahresende nicht aufbringen können, bleibt mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 noch eine Hintertür. Anders als bei der Umsetzung der DIN 16247-1 gewähren die Fristen zu Einführung und Zertifizierung spürbaren Aufschub bis 2016. Bis zum 31. Dezember 2015 sind nur einige Mindestanforderungen der Norm zu erfüllen.
Unternehmen, die sich für diese Art der Fristverlängerung entscheiden, sind in der Folge jedoch verpflichtet, das Energiemanagementsystem vollständig umzusetzen und sich entsprechend zertifizieren zu lassen. Sonst drohen auch diesen Bußgelder in noch unklarer Höhe.
Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie europaweit sehr unterschiedlich
Auf die möglichen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Energieaudit darf man gespannt sein, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ohnehin sehr unterschiedlich. Während viele Länder die Umsetzung in nationales Recht deutlich früher abgeschlossen hatten als Deutschland, stehen verbindliche Regelungen in Spanien, Portugal und Ungarn noch aus. Nahezu uniform halten die Mitgliedsstaaten allerdings die Frist zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits ein. Mit wenigen Ausnahmen gilt der 5. Dezember 2015 als Stichtag. Nachdem Großbritannien allen Unternehmen, die bereits nachweislich mit dem Audit begonnen haben, eine Fristverlängerung bis Ende Januar 2016 eingeräumt hat, lassen vergleichbare Optionen in Deutschland auf sich warten.
Weitere Unterschiede gibt es beim notwendigen Umfang des Energieaudits. In Deutschland wird die Erfassung von 90 Prozent des Energieverbrauchs gefordert, in Frankreich reichen erst einmal nur 65 Prozent und später 80 Prozent des zu analysierenden Verbrauchs. Spanische Unternehmen müssen nur 85 Prozent betrachten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist als Alternative zum Energieaudit in allen EU-Mitgliedstaaten zulässig.
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