Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH
Die Bundesregierung hat mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 den Mindeststandard für das Bauen in Deutschland gesetzlich neu festgelegt. Zum 1. Januar 2016 treten einige Verschärfungen in Kraft. Ziel ist, ab 2021 Gebäude zu errichten, die ihren sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken ("Niedrigstenergiegebäude"). Der neue Blogbeitrag von Autorin Bettina Gehbauer-Schumacher zeigt auf, was sich nächstes Jahr für Bauplaner ändert.
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