Fristablauf der Energieauditpflicht: Was nun?

In den meisten EU-Staaten ist die Umsetzungsfrist zur Durchführung eines Energieaudits nach Artikel 8 EED am 5. Dezember 2015 abgelaufen!

Pressemeldung der Firma GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH

Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) wurde am 4. Dezember 2012 mit dem Ziel verabschiedet Energieeinsparungen durch systematische Effizienzsteigerung zu generieren. Die Richtlinie gab hierfür den Rahmen vor, innerhalb dessen die nationalstaatlichen Umsetzungen zu erfolgen hatten.

In Deutschland wurde die Energieauditpflicht gem. Art. 8 EED erst im März 2015 mit der Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Auch in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten erfolgte die Implementierung in nationales Recht meist verspätet. Die konkreten Ausgestaltungen divergieren im Detail sehr stark voneinander.

Im Kern gleich sind die Parameter für die Feststellung der Betroffenheit: große Unternehmen sind Nicht-KMU im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission (2003/361/EG). Diese Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach EN 16247 oder eine zugelassene Alternative, wie das Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 oder die Umweltmanagementsysteme (UMS) nach ISO 14001 bzw. EMAS, umgesetzt haben.

Aufgrund der verspäteten Umsetzung in Deutschland haben viele Unternehmen erst im zweiten Quartal 2015 damit begonnen, sich mit den detaillierten Anforderungen auseinanderzusetzen. Viele Unternehmen sind sich außerdem nicht bewusst kein KMU zu sein. Vermeintliche KMU sind aufgrund ihrer Unternehmensverflechtungen (Stichwort: verbundene Unternehmen) sehr oft ein Nicht-KMU. Insbesondere multinationale Unternehmen stehen aufgrund der in den einzelnen Staaten unterschiedlichen Anwendung bzw. Interpretation der KMU-Definition vor einer besonders großen Herausforderung. Vielen von Ihnen war es daher nicht möglich die Frist 5. Dezember 2015 einzuhalten.

Welche empfindlichen Strafen für Nicht-Compliance verhängt werden können, sei hier anhand einiger Beispiele dargestellt. Das französische Gesetz sieht für Nicht-Compliance Strafen bis zu 2 % des Jahresumsatzes vor. In der Tschechischen Republik können Bußgelder bis zu 180.000 € verhängt werden, während in Großbritannien die Unternehmen nicht nur „zur Kasse gebeten“ (max. 125.000 €) sondern auch „an den Pranger gestellt“ (Veröffentlichung des Unternehmensnamens) werden.

Anders als in anderen EU-Staaten haben betroffene Unternehmen mit Standorten in Deutschland die Möglichkeit, eine Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen. Hier können Unternehmen, die das Energieaudit nach EN 16247 aus zeitlichen Gründen nicht durchführen konnten oder sich bewusst für ein EnMS entschieden haben, eine Einführungsphase für die Implementierung ihres EnMS nach ISO 50001 bis zum 31. Dezember 2016 in Anspruch nehmen.

Für Unternehmen, welche die sog. Energieauditpflicht in Deutschland oder im EU-Ausland noch nicht erfüllt haben, ist die GUTcert ein erfahrener Ansprechpartner. Fachexperten prüfen gesichert ob ein Unternehmen von den jeweiligen nationalen Anforderungen betroffen ist und welche Compliance-Lösungen sich in den einzelnen Mitgliedstaaten eröffnen. Im Rahmen der Veranstaltung „Infotag EDL-G/EED-Compliance – in 10 Monaten zum EnMS nach ISO 50001“ bietet die GUTcert Akademie ein maßgeschneidertes eintägiges Seminar an, das praktisch vermittelt, wie die Anforderungen in Deutschland mit System und Bedacht umzusetzen sind.

Die verbleibende Zeit ist durchaus ausreichend, um ohne Hast ein vernünftiges, gut funktionierendes und zertifizierungsreifes EnMS mit echtem Mehrwert einzuführen. So wird aus der Pflicht ein Wettbewerbsvorteil.



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Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitäts-management, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse. Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.


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