EE-Speicher III: KfW-Förderung in 3 Schritten

Pressemeldung der Firma Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)

Die Förderung von bis zu 6.000 Euro der kfW mit der Programmnummer 275: "Erneuerbare Energien – Speicher" gilt in der jetzigen Form nur noch bis zum 31.12.2015. Im nächsten Jahr soll zwar ein Anschlussprogramm kommen, welches aber wahrscheinlich nicht mehr so gut ausgestattet sein wird. Deshalb gilt es diese Förderung jetzt noch rechtzeitig zu beantragen. Auch wenn Sie in diesem Jahr keine Zeit mehr haben, einen Speicher anzuschaffen. Es bleiben dann 18 Monate Zeit das Projekt umzusetzen. Das geht ganz einfach und schnell in 3 Schritten:

  • Schritt 1: Angebot von einer Fachfirma einholen Lassen Sie sich von einer Fachfirma, am besten einer Mitgliedsfirma der DGS, beraten und ein für Sie passendes Angebot machen. Es kommt jetzt gar nicht auf die letzten Details an. Die können bei der Umsetzung geklärt werden.

  • Schritt 2: Antragstellung bei der Hausbank Beantragen Sie mit diesem Angebot noch vor dem 31.12.2015 Ihre KfW-Förderung bei Ihrer Hausbank. Dann ist es beantragt und im System der KfW. Wenn Sie kein Darlehen für das Gesamtprojekt brauchen und nur den Tilgungszuschuss nutzen wollen, dann beantragen sie einfach nur ein Darlehen in Höhe des Tilgungszuschusses.

  • Schritt 3: Umsetzung hat 18 Monate Zeit Setzen Sie die Speicherinstallation innerhalb von 18 Monaten nach Förderungsantrag um. Wenn Sie sich gleich drum kümmern, dann haben Sie sich die Förderung noch vor Weihnachten gesichert.

Fragen rund um Stromspeicher beantwortet die DGS Sektion Niederbayern unter 08734 / 939770 bzw. unter ee-speicher(at)dgs.de.



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Wer sind wir Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. wurde 1975 in München gegründet. Seit 1989 ist sie gleichzeitig die deutsche Sektion der International Solar Energy Society (ISES). Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. ist ein am Vereinssitz in München unter der Nummer 8719 eingetragener Verein. Ihre satzungsgemässe Tätigkeit ist bundesweit als gemeinnützig anerkannt. Die DGS ist weiterhin ein anerkannter Verbraucherschutzverband nach §22 AGBG. Sie vertritt die Interessen von Verbrauchern und Anwendern für die Bereiche erneuerbare Energie und der rationellen Verwendung von Energie. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. ist bundesweit aktiv. Unsere Ziele Hauptziel der Vereinsarbeit ist die Veränderung der Energiewirtschaft zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise durch die breite Einführung Erneuerbarer Energien. Deshalb unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie ebenfalls mit Nachdruck alle Maßnahmen zur Einführung energiesparender Techniken und zur rationellen Verwendung von Energie. Die DGS strebt mit ihrer Arbeit eine Verbesserung der technischen Möglichkeiten aber auch der gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien an. Im Rahmen ihrer Arbeit betrachtet die DGS die Förderung der Forschung zu Erneuerbaren Energien und die Umsetzung gewonnener Forschungsergebnisse in die Praxis als einen bedeutenden Inhalt ihrer Tätigkeit. Deshalb wird der Vermittlung von Bildung über erneuerbare Energien und der kostenfreien Verbreitung von Information zu diesem Themenbereich in der Vereinsarbeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. versteht sich ausserdem als Mittler zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten. Diese sollen durch die Arbeit der DGS an einen Tisch gebracht werden, um die notwendige Energiewende hin zu mehr Nachhaltigkeit und dem verstärkten Einsatz erneuerbare Energieträger zu erreichen.


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