B.KWK begrüßt wesentliche Punkte des KWKG 2016

Pressemeldung der Firma Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat das neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) gebilligt. Damit tritt das KWKG 2016 in der vom Deutschen Bundestag am 03.12.2015 beschlossenen Fassung am 01.01.2016 in Kraft. Aufgrund der Überprüfung des Gesetzes durch die EU-Kommission unter Beachtung der EU-Beihilfe-Leitlinie gelten wesentliche Regelungen des KWKG 2016 vorerst unter Vorbehalt.

Durch das neue KWK-Gesetz wird sich die KWK als Partner der Erneuerbaren Energien weiterentwickeln können. Eine Stagnation des KWK-Ausbaus konnte somit abgewendet werden. Jedoch schafft das KWKG 2016 nur eine verlangsamte Weiterentwicklung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen. Das ursprüngliche KWK-Ausbauziel von 25 % wurde verringert.

Nunmehr soll eine Netto-Strommenge von 110 TWh/a bis 2020 und 120 TWh/a bis 2025 in KWK-Anlagen erzeugt werden. Dies entspricht einem Anteil von 19 % in 2020 und 20 % in 2025. Demnach wird das ursprüngliche Ausbauziel aus dem Koalitionsvertrag von 25 % nicht erreicht.

Der B.KWK begrüßt, dass nun auch Contractoren weiterhin KWK-Zuschläge erhalten. Durch die Belastung mit der EEG-Umlage wurden diese bislang unverhältnismäßig stark belastet.

Der B.KWK sieht es kritisch, dass KWK-Anlagen nur noch bis zu einer Größe von 100 kWel eine Zuwendung für eigenverbrauchten Strom erhalten. Dies wird zu stark verlängerten Amortisationszeiten oder gar zu Unwirtschaftlichkeit bei Investitionsvorhaben führen und damit zur Nichtausschöpfung des KWK-Potenzials.

Ebenfalls positiv bewertet der B.KWK (http://www.bkwk.de) die in Bezug auf die verpflichtende Direktvermarktung des KWK-Stroms geschaffene Übergangsregelung. Diese bezieht zunächst nur größere KWK-Anlagen in die verpflichtende Direktvermarktung ein. So behalten Anlagen unter 250 kW ihren Anspruch auf Vermarktung des KWK-Stroms durch die Netzbetreiber, wenn sie bis zum 30.06.2016 in Dauerbetrieb genommen wurden. Für Anlagen unter 100 kW gilt dies sogar bis zum 31.12.2016.



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    • B.KWK begrüßt wesentliche Punkte des KWKG 2016 (Bild: Bundesverband KWK)
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.


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