Ausbau der Windenergie liegt mehr denn je in kommunaler Hand
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage gegen die unverhältnismäßige 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen abgewiesen. Die Begründung für diese Entscheidung ist widersprüchlich, da das bayerische 10H-Gesetz den Windenergieausbau durch die drastische Einschränkung des dafür notwendigen substanziellen Raums enorm erschwert. Dies konterkariert die bundesrechtliche Grundentscheidung zur Privilegierung von Windenergieanlagen, die, so die Richter, weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt werden dürfe. Verfassungswidrig hingegen ist die den Gemeinden auferlegte Pflicht, bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die einen geringeren Mindestabstand festsetzen wollen, auf eine einvernehmliche Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden hinzuwirken. Das Gericht stärkt damit die Planungshoheit der Gemeinden. Es ist nun Aufgabe der Bürgermeister und der kommunalen Entscheidungsträger, diesen Gestaltungsspielraum auch pro-aktiv zu nutzen. Green City Energy unterstützt Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende.
Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die umstrittene 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen verfassungskonform zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar. „Die Begründung der Richter ist für mich nicht überzeugend. Sie argumentieren, dass es Aufgabe der Planungsbehörden, nicht jedoch des Gesetzgebers ist, in der Regionalplanung ausreichend Raum für Windenergieanlagen zu schaffen“, so das Fazit von Green City Energy-Vorstand Jens Mühlhaus. „Aber es ist doch der Gesetzgeber, der die richtigen Impulse für die Handhabung der Genehmigungspraxis in der Verwaltung setzen muss“, so Mühlhaus weiter. Im Ergebnis wird durch dieses Urteil die Energiewende in Bayern weiter verzögert und der rasche Ausbau der kostengünstigsten Form der regenerativen Energieerzeugung verhindert. „Solange Klimaschutzziele nicht eindeutig in der Verfassung verankert sind, hat das Gericht offensichtlich keine Handhabe, der rückwärtsgewandten und zukunftsgefährdenden Energiepolitik der bayerischen Staatsregierung Einhalt zu gebieten“, ist Mühlhaus überzeugt.
Nachbarschaftsprinzip außer Kraft gesetzt – Kommunen unter Handlungszwang
Im Rahmen der Bauleitplanung können Kommunen nach wie vor geringere Mindestabstände für Windenergieanlagen festlegen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung Bürger bzw. der Gemeinderäte. Kommunen die mit Weitsicht agieren und Windkraftanlagen als Eckpfeiler einer unabhängigen kommunalen Energieversorgung auf Ihrem Gemeindegebiet errichten wollen, stehen mehr denn je in der Verantwortung zu handeln. Das Verfassungsgericht hat die den Gemeinden auferlegte Pflicht, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die einen geringeren Mindestabstand festsetzen wollen, auf eine einvernehmlichen Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden hinzuwirken, als verfassungswidrig erklärt.
Die Gemeinden erhalten damit die kommunale Planungshoheit zurück und können mit ihren Bürgern darüber abstimmen, ob ein Windpark mit geringeren Mindestabständen gebaut werden soll oder nicht. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Kommunen die keine pro-aktive Ausweisung von Windvorrangflächen auf den Weg bringen, zukünftig die Leidtragenden sein können. So kann eine Nachbargemeinde Windkraftanlagen planen, die deutlich geringere Mindestabstände zur eigenen Wohnbebauung haben. Diese Planungen können ohne Einbeziehung der umliegenden Gemeinden bzw. deren Bürger ablaufen. Wie bei den vielen Auseinandersetzungen zwischen zwei Gemeinden um Gewerbegebiete, wird es künftig auch darum gehen, ob man selber von einem Windpark auf der eigenen Gemarkung profitieren will, oder ob der Windpark von der Nachbarkommune direkt an die Gemeindegrenze gestellt wird.
Green City Energy unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende in Bürgerhand
„Passive Kommunen laufen in Zukunft Gefahr, sich die Butter vom Brot nehmen zu lassen. Ihnen können von den Nachbargemeinden Windkraftanlagen mit geringeren Abständen als 10H vor die Nase gesetzt werden, ohne dass sie selbst von den Steuereinahmen oder dem zukünftig konkurrenzlos billigen Ökostrom etwas abbekommen“ erklärt Mühlhaus. Insofern hat könnte das Urteil auch eine neue Dynamik auslösen. Kommunen und deren Entscheidungsträger können sich nicht einfach hinter der 10H-Abstandsregelung verstecken. Nur die Gemeinden, die ihre Energiezukunft aktiv in die eigenen Hände nehmen und gestalten, werden in Zukunft auch davon profitieren.
Als Experte in Sachen Bürgerbeteiligung steht Green City Energy Kommunen bei diesem Gestaltungsprozess zur Seite. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Brücken zu bauen, Partizipation zu ermöglichen und mit den Akteuren vor Ort einvernehmliche Lösungen im Hinblick auf Bürgerentscheide oder Bebauungspläne für Windenergieanlagen zu erarbeiten“, so Mühlhaus abschließend.
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