Kleinst-PV-Anlagen in Deutschland nicht erlaubt

Pressemeldung der Firma Stromnetz Hamburg GmbH

Die zurzeit neu auf dem Markt angebotenen Micro-Photovoltaik-Anlagen (Kleinst-Solaranlagen für Balkon, Garten oder Terrasse), mit einem Anschluss über die Schuko-Steckdose sind nach derzeitigem Recht in ganz Deutschland nicht zulässig und widersprechen dem geltenden elektrotechnischen Regelwerk. Grund dafür ist, dass sie ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können. Eine Gefahr kann beispielsweise die Beschädigung der Hauselektrik, Brandgefahr oder ein Stromschlag sein. Solange Sicherheitsbedenken bestehen und es keine Änderungen in den Vorgaben gibt, müssen sich alle zuständigen Verteilungsnetzbetreiber zum Schutz aller Netznutzer an die anerkannten technischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen halten. Diese lassen einen Anschluss dieser Anlagen über eine konventionelle Schuko-Steckdose und unzulässigen Zähler nicht zu. 

Stromnetz Hamburg GmbH hat in den letzten Monaten 165 neue Photovoltaik-Anlagen an das städtische Stromnetz angeschlossen. In der Regel handelt es sich dabei um private Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 10 kW, die zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt werden kann. 20 Anlagen davon gehören in die größere Kategorie von über 10 kW und wurden von Gewerbebetrieben angemeldet. Wichtig für den Kunden sind dabei der zügige Anschluss und der damit einhergehende Einbau eines entsprechenden Stromzählers. Schließlich sollen sich die getätigten Investitionen durch die Einsparung an konventioneller Energie und die Vergütung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz über die Jahre lohnen.

Der Einbau des benötigten Zählers für eine EEG-Anlage erfolgt durch Stromnetz Hamburg innerhalb einer Woche nach Zugang aller erforderlichen Unterlagen (Antrag zur Zählersetzung, ENS-Unbedenklichkeitsbe­scheinigung, Konformitätserklärung des Herstellers der Anlage und ein Übersichtsschaltplan). Dafür garantiert die Stromnetz Hamburg mit ihrem Kundenversprechen: Sollte der Einbau nicht innerhalb einer Woche erfolgen, zahlt der Hamburger Stromnetzbetreiber einen Betrag von 100 Euro an die Anlagenbetreiber.

„Als moderne Netzbetreiberin sind wir dem Klimaschutz und der Energiewende in unserer Stadt verpflichtet und fördern, soweit gesetzlich möglich, die Integration erneuerbarer Energien in unser Verteilungsnetz. Um die Entwicklung von sicheren Micro-PV-Anlagen weiter zu fördern, hat Stromnetz Hamburg das Thema aktiv im Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. (VDE) adressiert und diskutiert es dort mit den Mitgliedern“, so Thomas Volk, Geschäftsführer Technik bei der Stromnetz Hamburg GmbH.

Ob und wann ein Einsatz von Micro-PV-Anlagen in Deutschland möglich ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Bei Fragen zur Einbindung von PV-Anlagen können sich die Kunden direkt an die Kundenbetreuung bei Stromnetz Hamburg wenden.



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Als Eigentümerin des Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen sorgt die Stromnetz Hamburg GmbH, ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, für die sichere und zuverlässige Stromversorgung der Stadt. Über das Netz werden rund 1,1 Millionen Haushalte und Gewerbetreibende mit Strom versorgt. Die Stromnetz Hamburg GmbH stellt für die Stromkunden den Anschluss und für Stromanbieter den Zugang zum Netz zur Verfügung. Durch das Hamburger Stromnetz fließen jährlich rund 12,3 Milliarden Kilowattstunden Strom.


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