B.KWK kritisiert mit weiteren Verbänden Referentenentwurf des BMWi zur Änderung des KWKG 2016 und EEG 2017

Pressemeldung der Firma Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Referentenentwurf des BMWi zum Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur Eigenversorgung gibt aus Sicht des B.KWK, der ASUE, des BHKW-Forums und des DVGW Anlass zur Kritik.

Künftig soll die Förderung auch für KWK-Anlagen in der Leistungsklasse 1 MW bis 50 MW elektrisch über Ausschreibungen ermittelt werden. Hierbei wird jedoch übersehen, dass KWK im Gegensatz zu Wind und Photovoltaik (PV) ein zweites Endenergieprodukt bereitstellt: Wärme. In dem vorliegenden Referentenentwurf wird mit alleinigem Bezug auf den „eingespeisten Strom“ und der Vernachlässigung der gekoppelt erzeugten Wärme mit der bisherigen Systematik gebrochen.

Aus Sicht des B.KWK spricht jedoch vieles dafür, die bisherige Systematik mit einigen Modifikationen beizubehalten. So muss u.a. bei der Ausschreibung von Förderungen für KWK-Anlagen auch das Koppelprodukt Wärme berücksichtigt werden. Des Weiteren ist es aufgrund der extremen Unterschiede zwischen KWK-Anlagen mit 1 MW und 50 MW kaum vorstellbar, diese in einer Auktion diskriminierungsfrei gegeneinander antreten zu lassen. Darüber hinaus müssen die je nach Standort und Branche sehr unterschiedliche Wertigkeit der erzeugten KWK-Wärme und eine gewisse Größen-Clusterung der Anlagen bei der Ausgestaltung der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Auch in Bezug auf die Industrie sehen die Verbände Nachbesserungsbedarf: Sehr viele industrielle KWK-Anlagen sind auch für die Eigenversorgung ausgelegt. Für diese Anlagen mit teilweiser Einspeisung müsste auch eine Möglichkeit geschaffen werden, an Ausschreibungen teilzunehmen.

Zudem sollen gemäß dem Referentenentwurf viele Details erst in einer Verordnung festgelegt werden. Nach Meinung der Verbände müsste aus Umweltgründen die Kohle per se von Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Zumindest sollten Regelungen für KWK-Anlagen wie z.B. die Festlegung eines Höchstwerts für den Angebotszuschlag getroffen werden. Für dringend notwendig gehalten wird von den Verbänden eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Verordnung.

Auch die gemeinsame Ausschreibung von Förderungen für Neuanlagen und Modernisierungen ist kritisch zu bewerten: Dies führt zu einer Diskriminierung von Neuanlagen, da Modernisierungen kostengünstiger durchzuführen sind. Angeregt wird diesbezüglich, Modernisierungen und Neuanlagen getrennt auszuschreiben.

Abzulehnen ist überdies die Forderung, dass ein Zuschlag nur gewährt wird, wenn der betreffende Betreiber kein vermiedenes Netznutzungsentgelt und keine Steuerbegünstigung nach dem Stromsteuergesetz in Anspruch nimmt. Dies bedeutet eine erhebliche Verschlechterung für KWK-Anlagen.

Besondere Kritik äußern die Verbände an der Diskriminierung von Mieterstrommodellen mit KWK. Da in Wohnungen erheblich mehr Wärme als Strom benötigt wird, leisten KWK-Anlagen in Wohngebäuden einen erheblichen Beitrag zur Energiewende. Daher müssen aus Sicht der Verbände Mieterstrommodellen mit KWK den Mieterstrommodellen mit PV gleichgestellt werden.

Die Stellungnahme der Verbände ist auf der Internetseite des B.KWK unter http://www.bkwk.de erhältlich.



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    • B.KWK kritisiert mit weiteren Verbänden Referentenentwurf des BMWi zur Änderung des KWKG 2016 und EEG 2017 (Bild: Bundesverband KWK)
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.


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