Pressemeldung der Firma Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes ohne Anrufung eines Vermittlungsausschusses gebilligt. Es tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) fällt die verabschiedete Gesetzesfassung gemäßigter als der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus.
Der B.KWK begrüßt, dass das im Gesetzesentwurf angedachte Kumulierungsverbot bei der Wahl einer teilweisen Entlastung von der Energiesteuer nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat. Der B.KWK hatte sich zuvor in einer Stellungnahme gemeinsam mit dem AGFW und dem VfW für die Beibehaltung der Möglichkeit ausgesprochen, mehrere Beihilferegelungen gleichzeitig gewähren und kumulieren zu können.
In der gemeinsamen Stellungnahme hatte der B.KWK auch eine Absenkung der unteren elektrischen Leistungsgrenze zur Energiesteuerentlastung von zwei auf ein Megawatt entschieden abgelehnt. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt. Der B.KWK begrüßt diese Entscheidung, da hierdurch weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb von KWK-Anlagen in diesem Leistungsbereich gewährleistet wird.
Im Energiesteuergesetz wird es künftig nur noch einen § 53a geben. Die aktuellen Paragraphen 53a und 53b werden in diesem zusammengefasst. Diese Zusammenführung im Sinne der Vereinfachung und Verschlankung des Gesetzestextes ist zu begrüßen.
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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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http://www.bkwk.deDas Ziel: Klimaschutz und Ressourcenschonung durch Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische oder elektrische Energie und Nutzwärme. Sie ist das effizienteste Prinzip zur energetischen Nutzung von Brennstoffen, gleich ob fossil oder erneuerbar. Ihre wesentlich erweiterte Anwendung ist für Klimaschutz und Ressourcenschonung unverzichtbar. Verschwendung können wir uns künftig nicht mehr leisten.
Ein wachsender Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet zugleich eine Dezentralisierung der Stromerzeugung hin zu Fernwärme-, Nahwärme- und Objektversorgungssystemen. Die damit verbundene Verlagerung der Wertschöpfung zu örtlichen Unternehmen aus den Bereichen Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen führt zur Einbindung des Handwerks und zur Stärkung des Mittelstandes. Dies sichert und schafft Arbeitsplätze.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung fördert dieses technische Organisationsprinzip, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen. Der Verein strebt ein möglichst breites gesellschaftliches Bündnis an, das sich auch in der Mitgliedschaft und in der Zusammensetzung des Vorstandes widerspiegeln soll.
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