Die Änderungen des neuen KWK-Gesetzes traten am 1. Januar 2017 in Kraft. Was ändert sich für KWK-Anlagenbetreiber? Eine praxisnahe Übersicht vermitteln die Vorträge im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz am 10./11. Oktober in Dresden.
Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2017) wartet mit einigen Veränderungen auf. Dies betrifft einerseits die administrativen Voraussetzungen bei der Zulassung, der Jahresmeldung sowie der Förderung.
Außerdem hat sich für KWK-Anlagen über 1 MW elektrischer Leistung bis zu 50 MW das Förderregime geändert. Statt einer festen Vergütung (KWK-Zuschlag) müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen dieser Größenklasse in einer Ausschreibung um eine Förderung bewerben. Die erste Ausschreibung wird zum 1. Dezember 2017 stattfinden.
KWK-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG
Im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz 2017 (http://www.kwk2017.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt.
Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel bzw. Ulf Jacobshagen (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2017. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen des neuen Förderregimes (Ausschreibungsverfahren) eingegangen.
Wichtige Fragestellungen zur Administration der KWK-Ausschreibung werden im Vortrag von Herrn Jonas Lammers von der Bundesnetzagentur erläutert.
Die neuen Regelungen zum Wirtschaftlichkeitsnachweis bei Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern auf Basis der neuen FW 704 werden von Herrn Harald Rapp von der AGFW dargelegt.
Die Jahreskonferenz „KWK 2017 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ findet am 10./11. Oktober 2017 in Dresden statt. Zu diesem Kongress werden mehr als 140 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem sind bei diesem BHKW-Branchentreff rund 25 Aussteller vor Ort.
Wieder ins Programm aufgenommen wurde das eintägige „KWKG-Intensivseminar“. Die fünfzehnte Auflage des KWKG-Intensivseminars findet am 13. September 2017 in Berlin statt (https://www.bhkw-konferenz.de/…).
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