Novellierte Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Am 8. Januar 2018 traten die novellierten Durchführungsverordnungen zum neuen Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetz in Kraft. Die neuen Durchführungsverordnungen beinhalten zusätzliche Meldepflichten und viele administrative Neuregelungen.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Im Januar 2018 haben sich die Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geändert. Aber auch die Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz wurden novelliert. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 2. Januar 2018“ wurde am 8. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 2 Seite 84-98 veröffentlicht und trat am Veröffentlichungstag in Kraft.

Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen

Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher.

Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung sieht in einigen Fällen zukünftig Selbsterklärungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken bei Entlastungsanträgen nach §§ 53 und 53a Energiesteuergesetz (EnergieStG) vor. „Lieferer“ nach dem EnergieStG werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorzunehmen.

Neue Regelungen als Seminar- und Konferenz-Thema

Die neuen Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen sind Themenfelder neuer Intensivseminare von BHKW-Consult und der BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2018“.

Die neuen Intensivseminare zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 finden statt am 31. Januar 2018 in Berlin, am 22. Februar 2018 in Karlsruhe sowie am 12. September 2018 in Potsdam (https://www.bhkw-konferenz.de/…).

Die Jahreskonferenz „BHKW 2018 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ wird am 10./11. April 2018 im Kongresszentrum Dresden veranstaltet.



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    • Neue Regelungen bei der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung (Bild: fotomek - fotolia)
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