Fachgespräche mit Experten aus der Branche und konstruktiver Austausch mit anderen Teilnehmern - am 19. April 2018 in Berlin / Mit dabei: Clearingstelle, natGAS, Kanzlei Maslaton und Fachverband Biogas
Die erste Nachweisperiode unter dem EEG 2017 endete erfolgreich am 28.02.2018. Zwar wurden mit der letzten EEG-Novelle keine Einschnitte für Bestandsanlagen wirksam, jedoch rückt das Ende der gesetzlich festgelegten Förderung für viele dieser Anlagen nun bedrohlich nahe. Das Bestreben, den verbleibenden Förderzeitraum möglichst vollumfassend zu nutzen oder sich auf die zukünftige Teilnahme an den Ausschreibungen vorzubereiten, ist groß.
Wie kann die EEG-Förderung für Biogasanlagen gesichert werden?
Findigen Anlagenbetreibern bieten sich Möglichkeiten, ‚neue‘ EEG-Förderungen zu generieren, z.B. durch Inanspruchnehmen zusätzlicher Boni (z.B. Technologie- oder Formaldehyd-Bonus). Auch der KWK-Bonus nach EEG 2009 ist noch realisierbar, sodass sich eine Investition in den Aufbau oder die Erweiterung einer bestehenden Wärmenutzung lohnt. Für Anlagenbetreiber, die unter dem EEG 2004 in Betrieb gegangen sind und bis zum 31.12.2008 größere Investitionen getätigt haben, ist das Erlangen eines Neuanlagenstatus ggf. ebenfalls eine Chance (siehe auch GUTcert Newsletterartikel vom 13.10.2016).
Anlagenflexibilisierung als lohnenswerte Option
Eine weitere Perspektive bietet die Anlagenflexibilisierung – besonders für Bestandsanlagen, die in den Genuss der Flexprämie kommen und nicht nur für den Flexzuschlag berechtigt sind, weil die Inbetriebnahme nach dem 01.08.2014 erfolgte.
Einerseits können damit notwendige Investitionen finanziert werden, andererseits wird die Voraussetzung für eine Teilnahme an den Ausschreibungen geschaffen. Der mit dem EEG 2014 eingeführte Deckel für den Zubau von 1.350 MW für flexible Leistung ist aktuell erst zu knapp 50% ausgeschöpft (570 MW Zubau, Stand 01/2018 BNetzA) und bietet daher noch etwas Spielraum.
GUTcert Exzellenznetzwerk EEG am 19. April in Berlin
Die nächste Möglichkeit, persönlichen Fragen zu diesen und anderen Themen zu stellen und Fachgespräche mit versierten Vertretern der EEG-Branche zu führen, bietet die GUTcert mit dem neunten Exzellenznetzwerk EEG – Erneuerbare Energien aus Biomasse am 19.04.2018 in Berlin.
Auf dem Programm stehen langjährige Branchenexperten als Referenten – u.a. Vertreter der Clearingstelle EEG|KWKG, des Fachverbands Biogas, der MASLATON Anwaltskanzlei, des dena-Biogasregisters und der natGAS AG.
Neuer Kooperationspartner der GUTcert ist der Geschäftsführer der MKH Greenenergy Cert, Hafid Mkhayer. Er stellt zu diesem Anlass sein Portfolio bezüglich des Erstellens von Sachverständigengutachten bzw. Netzstudien zum Anschluss an die Mittelspannungsrichtlinie vor. Die MTM Anlagenbau GmbH wird über die biologische Substrataufbereitung schwer abbaubarer Substrate referieren.
Das Exzellenznetzwerk EEG ist eine bekannte und beliebte Möglichkeit, um in zwangloser Atmosphäre Fachgespräche mit Referenten und Teilnehmern zu führen, wichtige Fragen zu klären, aktuelle Entwicklungen zu beleuchten und das berufliche Netzwerk auszubauen.
Fragen oder Hinweise nimmt Frau Saskia Wollbrandt, Tel.: +49 30 2332021-74 gerne entgegen.
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