Einflüsse der EU-Kommission auf die nationale Energiepolitik

Manche Kritiker behaupten, dass auf dem Ortsschild von Berlin ein Verweis „Regierungsbezirk Brüssel“ fehle. Gerade im Energiebereich ist der Einfluss der beihilferechtlichen EU-Kommission immens.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR
Berlin – Regierungsbezirk Brüssel? – Was darf die EU-Kommission im nationalen Energierecht beeinflussen? (Bild. artjazz - Fotolia)


Die Entscheidung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, bildet auch die Grundlage für etwaige Rechtsangleichungen. Damit verknüpft ist dementsprechend auch ein Eingriff in nationales Energierecht.

Aber was darf die EU-Kommission beeinflussen? Wie geschieht das und was kann in den nächsten Jahren im Energiebereich erwartet werden?

Der Einfluss des Beihilferechts und der EU-Vorgaben ist ein Thema der Jahreskonferenz „KWK 2018 – industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“, die am 06./07. November 2018 im Dresdner Kongresszentrum stattfindet (http://www.kwk2018.de/).

Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht Würzburg wird im Rahmen des KWK-Jahreskongresses 2018 in ihrem Vortrag „Einfluss des Beihilferechts und der EU-Vorgaben auf die nationale Energiepolitik“ auf diese Fragestellungen eingehen.

Außerdem wird Frau Anna Wallbrecht vom Referat IIIA4 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beim KWK-Jahreskongress in Dresden anwesend sein wird.  Frau Wallbrecht gehört dem federführenden Referat des BMWi bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission zur EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung an und wird zum Thema „Entscheidungen der EU-Kommission zur EEG-Umlage“ referieren.



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