Zum Start der zweiten Auditperiode ändert das BAFA die Regelungen für Energieaudits. Erfahren Sie vorab, welche Neuerungen Merkblatt und Leitfaden bereithalten
Das EDL-G (§8) verlangt von Nicht-KMU, alle vier Jahre Energieaudits nach den Vorgaben der EN 16247-1 durchzuführen, sofern kein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) vorliegt. Nach Ende der ersten Phase stehen nun die Wiederholungsaudits an.
BAFA-Merkblatt zur Auditdurchführung mit vielen Änderungen
Um betroffenen Unternehmen und Energieberatern das Verständnis der korrekten Auditdurchführung zu erleichtern, stellt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Merkblatt und einen separaten Leitfaden für die Berichterstellung bereit.
Zum Beginn der neuen Auditphase wurden beide Dokumente überarbeitet, mit der Veröffentlichung auf der BAFA-Website wird zeitnah gerechnet. Wir haben für Sie bereits vorab zusammengefasst, in welchen Bereichen die Änderungen bei Auditablauf und Berichtsformulierung liegen:
Geänderte Struktur des Beratungsberichts
Umfangreichere Protokollierung des Auftaktgesprächs
Detaillierte Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses bei Unternehmen, die das Multi-Site-Verfahren anwenden
Neue Darstellungsform der Energieeffizienzmaßnahmen; es werden wesentlich detailliertere, rechnerische Nachweise für Energieeinsparungen gefordert, die durch Energieeffizienzmaßnahmen erzielt werden sollen
Erhöhte Anforderungen an die anzuwendenden wirtschaftlichen Bewertungen der gefundenen Maßnahmen sowie die dafür zu berücksichtigenden Faktoren
Erweiterte Kriterien für die Rangfolge der ermittelten Effizienzmaßnahmen
Spezifische Anforderungen an die Beschreibung der eingesetzten Querschnittstechnologien
Kleine Erweiterungen bei den Darstellungsformen in der Energiebilanz
Neue Anforderungen an Kennzahlen
Neue Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der erhobenen Daten
Änderungen bezüglich der zu erstellenden Energieflussdiagramme
Interpretationshilfen für die 90%-Regeln, bezüglich des zu erklärenden Energieverbrauchs
EN 16247-Kurse der Akademie mit aktuellen Informationen
Die neuen Regelungen sind ab Veröffentlichung direkt gültig, Anwender müssen sich also frühzeitig vorbereiten. In den Kursen der GUTcert Akademie, die sich mit Energieaudits befassen („EN 16247-Auditor“ am 18.-22.02. und „Berichterstellung nach EN 16247“ am 28.02.), werden die Auslegungen und Konsequenzen der neuen Hilfsdokumente natürlich auf aktuellem Stand thematisiert.
Sie haben Fragen zu den Kursen, zum Thema Managementsysteme oder zu unserem Schulungsangebot? Gerne steht Ihnen das Team der Akademie unter akademie@gut-cert.de oder +49 30 2332021-21 zur Verfügung. Bei Fragen zu Energieaudits gibt Ihnen Frau Lisa Ziersch (+49 30 2332021-18) Auskunft.
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