Wer muss bis zum 31.12. einen Antrag auf Stromsteuerbefreiung stellen?

Seit dem 01.07.2019 gilt bereits die Pflicht zur förmlichen Anmeldung einer Stromsteuerbefreiung? Wer muss melden und wer ist davon befreit? Das BHKW-Infozentrum hat einige Praxisfälle zusammengetragen.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR
Antrag auf Stromsteuerbefreiung


Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen, Windkraftanlagen oder PV-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung erhielten bis zum 30. Juni 2019– unter gewissen Bedingungen – für den in räumlicher Nähe genutzten Strom eine Stromsteuerbefreiung. Bisher wurde diese Stromsteuerbefreiung ohne förmlichen Antrag gewährt. Das hat sich zum 01. Juli 2019 geändert. Seit Anfang Juli ist eine förmliche Erlaubnis notwendig. Es existieren aber einige Ausnahmen von der Pflicht zur Beantragung.

In welchen Fällen besteht für KWK-Anlagenbetreiber eine Pflicht zur förmlichen Anmeldung einer Stromsteuerbefreiung? Gilt diese Pflicht auch für alte KWK-Anlagen und kleine BHKW-Anlagen?

Das BHKW-Infozentrum hat einige Praxisfälle zur Pflicht einer förmlichen Anmeldung einer Stromsteuerbefreiung dargestellt, um Betreiber von Stromerzeugungs-Anlagen für die vielen problematischen Fragestellungen zu sensibilisieren.



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    • Antrag auf Stromsteuerbefreiung
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