Wann kamen 2019 negative Strompreise vor - und welche KWK-Anlagenbetreiber müssen dies im Rahmen der Jahresmeldung gemäß KWK-Gesetz beachten?
Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Jahresmeldung nach KWKG muss bis zum 31. März abgegeben werden (©morganka - stock.adobe.com)
Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass im Rahmen der Jahresmeldung Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem KWKG 2016/2017 gefördert werden, auch eine Meldung der KWK-Strommenge während Zeiten mit negativen Stundenwerten oder Nullwerten an der Börse abgeben müssen.
Die Jahresmeldungen für das Jahr 2019 müssen nach dem KWK-Gesetz bis zum 31.03.2020 abgegeben werden.
Übersicht über negative Strompreise 2019
Das BHKW-Infozentrum hat Hilfsmittel zur Erfüllung der Meldepflicht der produzierten KWK-Strommenge nach dem KWK-Gesetz veröffentlicht. Im Beitrag „Übersicht negativer Stundenkontrakte 2019 für KWKG-Jahresmeldung“ wird eine ausfüllbare Excel-Datei sowie eine pdf-Datei mit der Auflistung aller negativer Stundenkontrakte samt Nullwerte kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu negativen Strompreisen
Wer wissen will, wer was melden muss, sollte den FAQ-Bericht „Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?“ zu Rate ziehen.
Ausführliche und aktuelle Statistiken und Fakten rund um negative Strompreise enthält der monatlich aktualisierte Bericht „Negative Strompreise – Fakten und Statistiken“.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
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Dateianlagen:
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Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im April 2020 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2020/2021" zur Verfügung stehen.
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