Trotz guter Angebote haben die Ordnungsämter und Kommunen wenig Interresse an steuerschonernder Entsorgung
Die bundesdeutschen Kommunen beschweren sich in regelmäßigen Abständen in den Lokalpresseblättern der Republik über illegal angestellte Schrott-Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen und Randstreifen der Städte. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen es oftmals nicht ein, für Ihr Schrottauto zum Teil erhebliche Entsorgungskosten zahlen zu müssen und entscheiden sich dann für den illegalen Weg, indem Sie alles Kenntliche aus dem Auto entfernen, die Nummernschilder abschrauben und das Fahrzeug auf meist wenig frequentierten Parkflächen abstellen.
Illegale Autoentsorgung am Straßenrand ist für Städte und Gemeinden oft ein teures Problem
Aus den Augen, aus dem Sinn ist dann hierbei die Devise. Illegal zwar, aber menschlich nachvollziehbar. Grundsätzlich ist das Geschäftsgebaren der Städte und Gemeinden, was dieses Thema angeht, etwas eigentümlich. Der Verschrottungsprozess kann einiges an Geld erwirtschaften, wenn er auf professionellem und routiniertem Wege erfolgt. Letztlich ist dies kein „Hexenwerk“ und dennoch scheinbar für einige Gemeinden ein teures Problem.
Interesse an kostengünstigen Möglichkeiten bei den Städten gering
Die RHR Rohstoffhandel Rheinland GmbH hat sich mit Ihrem Schrottplatz in Rheinberg darauf spezialisiert die Überreste aus Schrottautos professionell zu verwerten. Aus diesem Grund hat sich die Geschäftsführung des Unternehmens noch lange vor der Corona-Krise mit insgesamt 40 Ordnungsämtern vieler Ruhrgebietskommunen schriftlich in Verbindung gesetzt und Lösungen angeboten, wie man fast kostenneutral für die Städte und Gemeinden, dem Problem her werden könnte. Leider mit sehr enttäuschendem Ergebnis: Nicht eine einzige Gemeinde reagierte überhaupt auf die schriftlichen Einlassungen der Rohstoffhandel Rheinland GmbH.
Kostenersparnisse vor allem beim Abschleppen
Da wir bei der RHR Rohstoffhandel Rheinland GmbH über ein hervorragendes Equipment verfügen, würde für viele Kommunen – nach der notwendigen Wartezeit, in der die Eigentümer das Fahrzeug noch von der Straße holen können bevor es zu Abfall erklärt wird – die teure Abschleppgebühr entfallen, da auch wir über professionelle Fahrzeuge verfügen, die die Entfernung der illegalen Fahrzeuge aus öffentlichem Parkraum vornehmen können.
Da wir gemeinsam mit Partnern die gesamte Verwertungskette bespielen, könnte das Entsorgen illegal abgestellter Fahrzeuge in den meisten Fällen sogar kostenneutral erfolgen. Hierzu müssten die Damen und Herren in den Amtsstuben allerdings überhaupt daran interessiert sein. Immerhin sind es Steuergelder, die hier buchstäblich verschwendet werden.
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