Die Kenntnis der umfangreichen und meist sehr komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist für eine erfolgreiche und wirtschaftliche BHKW-Planung unverzichtbar. Ein Workshop vermittelt einen strukturierten Überblick.
Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Workshop zu rechtlichen Rahmenbedingungen
Um kostenintensive Fehler zu vermeiden, müssen sich Planer und Betreiber von BHKW-Anlagen ständig über die Neuerungen der rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Problematisch erweist sich die Tatsache, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr vielfältig sind und vom Genehmigungsrecht, über steuerliche Aspekte bis hin zum KWK-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz reichen. Hinzu kommen neue gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Strommarktgesetz oder das Messstellenbetriebsgesetz. Zusätzlich spielen neue ordnungsrechtliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) für Neubauten eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund wurde der zweitägige Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber“ konzipiert, der BHKW-Betreiber und BHKW-Planer in die Lage versetzen soll, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen praxisnah anwenden zu können.
Die Konzeption dieses Workshops sieht jeweils einen Vortrag durch einen Juristen vor, der die rechtliche Konstellation sowie die aktuellen Rechtsprechungen für den Endanwender verständlich und praxisnah erläutert. Im Anschluss an diese von Fachanwälten gehaltenen Vorträge wird die ingenieurwissenschaftliche Sicht in Bezug auf die Anwendung der Rechtsthemen in der Praxis dargestellt.
Lernziele des Workshops sind u. a.:
Tag 1
Genehmigungspraxis für BHKW-Anlagen
Genehmigungspraxis für BHKW-Anlagen konkret
Energie- und Stromsteuer für BHKW-Anlagen
Energie- und Stromsteuer konkret – BHKW-Praxisbeispiele
KWK-Gesetz 2019
Rechtliche Regelungen für Stromerzeugung und Stromvertrieb
KWK-Gesetz konkret – BHKW-Praxisbeispiele
Tag 2
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
Erneuerbare Energien Gesetz – EEG 2019
EEG-Umlage
EEG-Umlage konkret
Zählung und Messung nach EEG und KWK-Gesetz
Förderung von BHKW-Anlagen
Der nächste Workshop zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen“ findet am 08./09. Dezember 2020 in Erfurt statt. Ein weiterer Termin wird am 26./27. Januar 2021 in Köln angeboten.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.deDateianlagen:
Seit 21 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2020 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2020/2021" zur Verfügung stehen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".
Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.
Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.