Endlich ist sie da: Die lang ersehnte und unbedingt notwendige Nachbesserung für den EEG-Entwurf, der bereits 2021 in Kraft treten soll. Die Ergebnisse der Nachverhandlungen sind für CDU, CSU und SPD erfreulich – die SPD verkündet sogar einen Durchbruch. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) beäugt sie kritisch.
Ein starkes Signal für Klimaschutz, Beschäftigung und Energiewende sollen die Verhandlungsergebnisse aus dem Koalitionsausschuss sein. Damit der Ausbau der Erneuerbaren weiter Fahrt aufnehmen kann, mussten einige Missstände und Marktbarrieren aus dem EEG-Entwurf entfernt werden. Mit einer Anschlussregelung für EEG-Anlagen die am Ende der 20-jährigen Förderung stehen und mit einer Nachbesserung bei der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist dies auch bestmöglich geschehen – zumindest laut der Verhandlungsrunde.
Anpassung an geltendes EU-Recht
Eine vorzeitige Anpassung an das ohnehin ab Mitte des Jahres 2021 geltende EU-Recht, nachdem der Eigenverbrauch von Solarstrom zumindest bis 30 Kilowattpeak nicht mit einer EEG-Umlage oder Steuern belastet werden darf, wurde in den Verhandlungsergebnissen mit aufgenommen. Die bisherige Grenze von 20 Kilowattpeak wird somit nach oben korrigiert. 2021 steht also im Zeichen einer bürgernahen und dezentralen Energiewende.
Unzureichende Ergebnisse
Als klimapolitisch unzureichend und unausgegoren wird diese Kompromisslösung, die in den Reihen der Koalitionspartner für Freude sorg, beim Bundesverband Solarwirtschaft bezeichnet. Die Zugeständnisse an die SPD haben zwar einige bürokratische Gemeinheiten aus dem EEG-Entwurf entfernt – das teilweise große Entgegenkommen an große Industriebetriebe verursacht einen bitteren Beigeschmack: Große Nachzahlungen eben jener fehlen.
Photovoltaik Contracting als Ergänzung
Als Ergänzung zum Photovoltaikausbau mit gewöhnlichen, von den Betreibern selbst finanzierten Photovoltaikanlagen, bietet die Sun Contracting Unternehmensgruppe Photovoltaik Contracting an. Damit schafft man die Möglichkeit, das finanzielle Risiko als Ausbaubremse zu beseitigen. Bei Photovoltaikanlagen, die als Contracting projektiert werden, trägt die Kosten für Material und Montage sowie auch für Service und Instandhaltung Sun Contracting. Der Contractingnehmer stellt lediglich eine Fläche oder ein Dach zum Bau und zum Betrieb der Anlage zur Verfügung – gegen eine Vergütung in Form von Miete oder Pacht.
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