Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die bekannteste und größte Förderung fürs Heizen mit erneuerbaren Energien, und somit Wärmepumpen, kommt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das gleichnamige Förderprogramm ist Ende 2020 abgelaufen, dafür gibt es die neue Wärmepumpen Förderung 2021. Die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wer bekommt die Wärmepumpen Förderung 2021?
Anträge dürfen generell von folgenden Personen gestellt werden:
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
freiberuflich Tätig
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Aufgepasst, die Förderungen gibt es nur für Bestandsgebäude, für Neubau können die Förderung nicht beantragen.
Welche Heizungen werden 2021 gefördert?
Allgemein werden Umstiege von Gas und Ölheizung auf
Gasbrennwertheizung „renewable ready“
Gas-Hybridheizung
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid)
Solarkollektorenanlage
Biomasse- o. Wärmepumpenanlage
mit unterschiedlichen Fördersätzen bezuschusst.
Wie viel Förderung für Wärmepumpe?
Die größte Fördersumme kann bei einem Umstieg von Öl auf Wärmepumpe mit bis zu 45 Prozent erreicht werden. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 60.000 € gedeckelt.
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