11. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen müssen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. Die Einzelheiten sind in der 11. Bundes-immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe der Emissionserklärung ist der 31. Mai 2021.
„Die Betreiber sollten möglichst zeitnah prüfen, ob ihre Anlagen von diesem Termin betroffen sind und ob sie in diesem Jahr eine Emissionserklärung abgeben müssen“, sagt Gaylord Höß vom Geschäftsfeld Umwelttechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das betreffe beispielsweise Betreiber von Industrieanlagen und Kraftwerken – inklusive Tierhaltungs- und Biogasanlagen. Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von einer Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind. Zudem sind Angaben zu den spezifischen Austrittsbedingungen wie Reinigungsart, Volumenstrom, Feuchte und Temperatur gefordert. Die Menge der Emissionen kann auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben werden. Betroffene Betreiber haben die Möglichkeit, bis zum 30. April 2021 eine einmonatige Fristverlängerung zu beantragen. Zudem kann auf Antrag für bestimmte Anlagen eine Befreiung von der Erklärungspflicht erfolgen.
TÜV SÜD ist bundesweit zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG. „Wir haben umfassende messtechnische Erfahrungen in allen industriellen und betrieblichen Anlagen, Verfahren und Prozessen und können Anlagenbetreiber bei der Erfüllung der Anforderungen der 11. BImSchV unterstützen“, erklärt Gaylord Höß. Zu den Leistungen gehören die Beratung zu einzelnen Fragen der Emissionserklärung oder die komplette Erstellung der Erklärung, die Beantragung einer möglichen Fristverlängerung, die Überprüfung einer möglichen Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung, die Erhebung der erforderlichen Daten entweder vor Ort oder durch Datenaustausch sowie die Eingabe der Daten in das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm.
Weitere Informationen zur Emissionserklärung nach der 11. BImSchV gibt es über E-Mail: umwelt.service@tuvsud.com oder im Internet unter www.tuvsud.com/umweltservice.
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- [PDF] Pressemitteilung: TÜV SÜD: 31. Mai 2021 ist Abgabetermin für Emissionserklärung