Niedersachsen gibt Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für Energiegewinnung frei
Nach Bayern, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz will nun mit Niedersachsen das nächste deutsche Bundesland eine Verordnung erlassen, mit deren Hilfe Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik Ausschreibungen freigegeben werden. In Kraft treten soll die Verordnung noch vor der politischen Sommerpause.
Deutscher Musterschüler in diesem Bereich ist der Freistaat Bayern. 200 Ausschreibungszuschläge für Freiflächenanlagen und Solarparks gehen jährlich an Flächen in benachteiligten Gebieten. Diese benachteiligten Gebiete sind entweder aus geografischer Sicht oder aus sonstigen erheblichen naturbedingten Gründen für eine landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet.
Dächer reichen nicht
Nur Dächer reichen beim Ausbau der Photovoltaik in Deutschland nicht aus, um einen adäquaten Anteil an Solarstrom zu schaffen. Viele Bundesländer gehen deshalb bereits einen Sonderweg bezüglich Photovoltaikanlagen auf Freiflächen: Ackerflächen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten werden für Ausschreibungen für Photovoltaik Freiflächen freigegeben. Damit wird kein wertvoller Boden versiegelt und Freiflächenanlagen können trotzdem gebaut werden.
Bestehende Flächen bestmöglich nutzen
Ein Credo, nach dem die international tätige Sun Contracting AG arbeitet, ist, so wenig wie möglich neue Flächen für Photovoltaik zu versiegeln und bestehende Dächer, Parkplätze oder sonstige, bereits versiegelte Flächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu verwenden. Besonderer Fokus liegt seit geraumer Zeit auf den SUN CARPORTS, wobei bestehende Parkplätze bei Supermärkten, Einkaufszentren oder Autohäusern zu Solarstromkraftwerken erweitert werden.
Photovoltaik ohne Investitionskosten
Sun Contracting projektiert diese SUN CARPORTS, wie nahezu alle Photovoltaikanlagen, als Photovoltaik Contracting. Photovoltaikanlagen, die als Contracting betrieben werden, haben den Vorteil, dass für den Besitzer einer verbauten Fläche keine Kosten anfallen. Sun Contracting errichtet und betreibt die Photovoltaikanlage, wartet sie während der gesamten Vertragslaufzeit. Im Anschluss geht die Photovoltaikanlage bestens serviciert ins Eigentum des Vertragspartners über – betriebsbereit mindestens für weitere 10 Jahre.
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